Die Zeit der Verbannung. 353
zogin sicherte er ihre Freiheit und den ungestörten Genuß ihrer
Besitzungen zu; auch erwirkte Heinrich II. vom Kaiser, daß dem
Herzoge ein Theil seiner Einkünfte zur freien Nutznießung während
der Verbannung gewährt wurde.)
Nachdem er während des Winters und Frühjahres die nöthigen
Vorbereitungen zur Reise getroffen, brach Heinrich der Löwe gegen
Ende des Juli 1182 auf, begleitet von seiner Gemahlin Mathilde,
seiner Tochter aus erster Ehe und seinen beiden Söhnen Heinrich
und Otto; Lothar blieb in Deutschland zurück.?) Auch machten
viele Edle von der vom Kaiser noch ausdrücklich gegebenen Erlaubniß
Gebrauch und begleiteten ihren ehemaligen Lehensherren auf seinem
traurigen Wege ins Exil.)) Zunächst ging die Reise in die
Normandie, wo sich Heinrich II. gerade damals aufhielt. Er empfing
seinen Schwiegersohn, wie es dessen einstigem Range gebührte,
ehrenvoll und festlich. Die Begleiter des Herzogs wurden reich von
ihm beschenkt, von ihrem Herrn in die Heimath entlassen.)
Fast zwei Jahre verweilten nun die Verbannten in der Normandie.
Heinrich selbst machte von da aus, vermuthlich im Jahre
1183, eine Wallfahrt nach Spanien zum Grabe des heiligen Jacobus.)
Seine Gemahlin blieb inzwischen zu Argenton am Hofe ihres
Vaters. Dort lernte sie damals jener kühne Sänger kennen, der
sich ebenso wohl fühlte in dem wilden, schwirrenden Getöse der
Schlacht wie im minniglichen Gespräche mit schönen Frauen, der
tapfere, liederreiche Bertran de Born, und die Schönheit und Freundlichkeit
der Fürstin entflammte ihn zu begeisterten Gesängen. Er
feierte sie als „die schöne weiße Helena“; wenn ihn das unlautere
Treiben des Hofes mit Verdruß und Unmuth erfüllt, so ist es „ihre
holde, liebevolle Gestalt, ihr füßes, frommes Antlitz, die freundliche
nevolentia.“ — VBgl. Arnol d. Lub.
II, 22.
1) Ann. Aquicinct. op. Bouquet
XVIII, 536: „tandem consensu
imperatoris quoscam terrae suac redditus
ad sui exilii sustentationem permittitur.“
2) Ann. Palid. p.
festum Jacobi (25. Juli). Ann. Pegav.
p. 265, Stadens. p. 350,
Ann. Colon. maxzx. Mon. 88. XVII,
p. 791. Radulf. Dicet. ap. Tyysden
88. rer. Angl. decem p. 614:
(Dux) veniens in Normanniam ad socerum
suum, habens secum dueissam,
Prug, Heinrich der Löwe.
96: eiroa
habens et duos flios Henricum et
Othonem, habens et fllium nubilem
numque flius Lotharius nomine reremanserat
in Tentonia — receptus
est honorifite —. Matheus Daris.
ed. Wats p. 140.
3) Benedict. Petroburg, ap Bouquet
XVII, p. 450.
4) ibid. p. 451. Arnold. Lub.
II, 22 extr.: „Quem rex Anglise honestissime
suscipiens qunsi prinoipem
super omnem terram odonstituit et
omnes, qui secum exulabant, donis
multis ampliarit.
5) Benedict. Petroburg. 1. e.
23
112.
25. Jul
1183.