Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1856. (47)

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Plan 
zu einer 
für Rechnung der Deichbaugesellschaft zur Melioration des Nie- 
der-Oderbruchs ferner zu Begzirenden Anleihe im Betrage 
von 100,000 Thalern. 
g. 1. 
Zufolge Beschlusses des durch die Verordnung vom 22. August 1848. 
. 9. und 10. (Gesetz-Sammlung von 1848. S. 283. bis 285.) konstituirten 
Repräsentantenkollegiums vom 15. September 1855. soll für Rechnung der 
Deichbaugesellschaft zur Melioration des Nieder-Oderbruches, außer den, laut 
Privilegil vom 5. November 1849. emittirten 1,300,000 Rehlrn. und den laut 
Privilegil vom 26. Juli 1854. emittirten 100,000 Rthlrn. noch ferner eine 
Summe von 100,000 Rthlrn. zur Bildung eines Reservefonds angeliehen 
werden, welcher insbesondere dazu dienen soll, um für diejenigen Besitzer der 
durch die Melioration gegen den Rücksflau der Oder bereits geschützten Grund- 
siücke, welche momentan nicht zahlungsfähig sind, die Meliorationsbeiträge zur 
Deckung der Zinsen von den emittirten Obligationen verzinslich vorzuschiegen, 
sowie auch verzinsliche Vorschüsse zu gewähren, um solche Grundstücke durch 
Lokalmeliorationen völlig rentabel zu machen. 
2. 
Ueber diese Anleihe sollen auf jeden Inhaber lautende, mit Zinsscheinen 
versehene Obligationen im Betrage von 100 Rthlrn. ausgegeben werden, welche 
zur Unterscheidung von den bereits ausgegebenen die Bezeichnung „dritte Se- 
rie“ erhalten. Die Darleiher begeben sich des Kuͤndigungsrechts. Dem Re- 
präsentantenkollegium aber steht die Befugniß zu, nach Ablauf von fünf Jah- 
ren die Obligationen durch Aufruf im Preußischen Staats-Anzeiger, in der 
Vossischen und in der Haude-Spenerschen Berliner Zeitung, dem Potsdamer 
und Frankfurter Amtsblatt und dem Ober-Barnimschen Kreis-Anzeiger mit 
einer sechsmonatlichen Frist zu kündigen und die Rückzahlung nach Maaßgabe 
der unter G. 4. und 5. enthaltenen Bestimmungen zu bewirken. "6 
Sollte eines ober das andere der bezeichneten Blätter eingehen, so be- 
stummt der Oberpräsident der Provinz Brandenburg, in welchem anderen Blatte 
stalt des eingegangenen die Bekanntmachung erfolgen soll. 
. 3. 
Die Verzinsung dieser Obligationen erfolgt mit vier und einem halben 
Prozent jaͤhrlich und zwar in halbjaͤhrlichen Terminen, jedesmal am 2. Januar 
und 1. Juli. Die Auszahlung der Zinsen geschieht bei der Deichbaukasse zu 
Freienwalde a. d. O. oder in Berlin bei der Königlichen Seehandlung. 
S. 4. 
Die Rückzahlung des Darlehns wird dadurch sicher gestellt, daß nach 
Vollendung der im F. 1. genannten Meliorationsanlagen allsährlich mindestens 
(. 434..) in
	        
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