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(Nr. 4348.) Allerhöchster Erlaß vom 21. Januar 1856., betreffend die Verleihung der fis-
balischen Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung der Kreis-Chausseen
von Greiffenberg bis zur Camminer Kreisgrenze und von Treptow a. d. R.
bis zu derselben Kreisgrenze, beide in der Richtung auf Cammin.
N Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den Bau von
Kreis-Chausseen im Greiffenberger Kreise des Regierungsbezirks Stettin: 1) von
Greiffenberg bis zur Camminer Kreisgrenze und 2) von Treptow a. d. R. bis
zu derselben Kreisgrenze, beide in der Richtung auf Cammin, genehmigt habe,
bestimme Ich hierdurch, daß das Expropriationsrecht für die zu den Chausseen
erforderlichen Grundstücke, imgleichen das Recht zur Entnahme der Chaussee-
bau= und Unterhaltungs-Materialien, nach Maaßgabe der für die Staats-
Chausseen bestehenden Vorschriften, auf diese Straßen zur Anwendung kommen
sollen. Zugleich will Ich dem Greiffenberger Kreise gegen Uebernahme der
künftigen chausseemätßigen Unterhaltung der Straßen das Recht zur Erhebung
des Chausseegeldes nach den Bestimmungen des für die Staats-Chausseen jedes-
mal geltenden Chausseegeld-Tarifs, einschließlich der in demselben enthaltenen
Bestimmungen über die Befreiungen, sowie der sonstigen die Erhebung be-
treffenden zusätzlichen Vorschriften, verleihen. Auch solen die dem Chaussee-
geld-Tarife vom 29. Februar 1840. angehängten Bestimmungen wegen der
Chausseepolizei-Vergehen auf die gedachten Straßen zur Anwendung kommen.
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur öffentlichen
Kenntniß zu bringen.
Berlin, den 21. Januar 1856.
Friedrich Wilhelm.
v. d. Heydt. v. Bodelschwingb.
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten
und den Finanzminister.
Redigirt im Büreau des Staats-Ministeriums.
Berlin, gedruckt in der Königlichen Geheimen Ober Hofbuchdruckerei.
(Nudolph Decker.)