Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1856. (47)

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lioration bestimmten, durch das Allerhöchsie Privilegiuim vo 
(Gesetz-Sammlung S. . . . .. ) genehmigten Gesammtdarlehns von 50,000 Tha- 
lern bildet und von Seiten des Gläubigers unkündbar ist, nach Maaßgabe 
des umstehend abgedruckten Anleihe= und Amortisations-Planes zu seiner Zeit 
zu tilgen, inzwischen aber bis zu dem hiernach zu bestimmenden Rückzahlungs- 
Termine mit vier vom Hundert jährlich zu verzinsen. 
Delbruͤck, den ..ten .. . . .. 18. 
Der Vorstand 
der Meliorations-Sozietät der Bocker-Heide. 
(Unterschrift dreier Mitglieder.) 
Eingetragen im Register 
Mit dieser Obligation sind acht Zins- 
kupons „ 1. bis 8S. ausgegeben. 
  
Formular. 
Zinsschein 
zur 
Obligation der Meliorations-Sozietät der Bocker-Heide 
Litt. —iensnigd über. Thaler. 
Inhaber dieses Zinsscheins erhält am 2. Januar (resp. 1. Juli) 18. 
die halbjährigen Zinsen mit Thalern .... .. . Sgr. gegen Rückgabe 
desselben. 
Delbrück, den i.... 18. 
Der Vorstand 
der Meliorations-Sozietät der Bocker-Heide. 
(Faksimile der Unterschrift dreier Mitglieder.) 
Dieser Kupon wird ungültig, wenn sein Geld-= Eingetragen im Register #...4 
betrag nicht innerhalb vier Jahren, vom Tage 
der Fälligkeit ab, erhoben wird. 
  
Rehigirt im Büreau des Slaats-Ministeriums. 
Verlin, gedruckt in der Königlichen Gebeimen Ober-Hofbuchdruckerei. 
(Rudolph Decker.)
	        
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