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lioration bestimmten, durch das Allerhöchsie Privilegiuim vo
(Gesetz-Sammlung S. . . . .. ) genehmigten Gesammtdarlehns von 50,000 Tha-
lern bildet und von Seiten des Gläubigers unkündbar ist, nach Maaßgabe
des umstehend abgedruckten Anleihe= und Amortisations-Planes zu seiner Zeit
zu tilgen, inzwischen aber bis zu dem hiernach zu bestimmenden Rückzahlungs-
Termine mit vier vom Hundert jährlich zu verzinsen.
Delbruͤck, den ..ten .. . . .. 18.
Der Vorstand
der Meliorations-Sozietät der Bocker-Heide.
(Unterschrift dreier Mitglieder.)
Eingetragen im Register
Mit dieser Obligation sind acht Zins-
kupons „ 1. bis 8S. ausgegeben.
Formular.
Zinsschein
zur
Obligation der Meliorations-Sozietät der Bocker-Heide
Litt. —iensnigd über. Thaler.
Inhaber dieses Zinsscheins erhält am 2. Januar (resp. 1. Juli) 18.
die halbjährigen Zinsen mit Thalern .... .. . Sgr. gegen Rückgabe
desselben.
Delbrück, den i.... 18.
Der Vorstand
der Meliorations-Sozietät der Bocker-Heide.
(Faksimile der Unterschrift dreier Mitglieder.)
Dieser Kupon wird ungültig, wenn sein Geld-= Eingetragen im Register #...4
betrag nicht innerhalb vier Jahren, vom Tage
der Fälligkeit ab, erhoben wird.
Rehigirt im Büreau des Slaats-Ministeriums.
Verlin, gedruckt in der Königlichen Gebeimen Ober-Hofbuchdruckerei.
(Rudolph Decker.)