J. 33
Anlage III
Gu 8 25).
Gemeinde: Ort:
Friedenweiler.
Abgangs-NMachweis.
Das unter Hausnummer 31 zur Feuerversicherung eingeschätzte Gebände des Johann Rogg:
b. Stallung und Schopf, Versicherungsumm 15000 t
ist im Laufe des Jahres 1914 wegen Baufälligkeit abgebrochen worden. Da der Eigentümer nicht
beabsichtigt, dasselbe wieder herzustellen, so ist die Versicherungssumme mit Wirkung vom 1. Jannar
1915 an im Feuerversicherungsbuch abzuschreiben.
Oder:
Das unter Hausnummer 50 zur Feuerversicherung eingeschätzte Wohnhaus der Stefan Benz Witwe
mit einer Versicherungssumme ddddndn 1300 4
ist am 25. November 1911 abgebrannt, und die Eigentümerin mit Verfügung Großherzoglichen Bezirksamts
vom 13. Februar 1914 Nr. 1 434 von der Verpflichtung zum Wiederaufbau entbunden worden.
Die Versicherungssumme ist deshalb mit Wirkung vom 1. Januar 1915 an im Feuerversicherungsbuch
abzuschreiben.
Friedenweiler, den 20. November 1914.
Die Bauschätzer: Der Bürgermeister:
Der Gebäudeeigentümer:
Gesetzes= und Verordnungsblatt 19138. 5