Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1856. (47)

—  220  —

(Nr.  4392.)  Allerhöchster  Erlaß  vom  21.  April  1856.,  betreffend  die  Publikation  einer  neuen
amtlichen  Ausgabe  des  Strafgesetzbuchs.

A.  Ihren  Bericht  vom  17.  April  d.  J.  will  Ich  genehmigen,  daß  in  einer
neuen  Ausgabe  des  Allgemeinen  Strafgesetzbuchs  die  abändernden  Besiimmungen
  der  Gesetze  vom  9.  März  1853.  und  vom  14.  April  d.  J.  an  Stelle  der
aufgehobenen  Vorschriften  des  Strafgesetzbuchs  aufgenommen  werden.  Von
den  Gerichten  und  Verwaltungsbehörden  ist  in  ihren  Entscheidungen  und  Erlassen
  nur  auf  die  Besiummungen  des  Strafgesetzbuchs  und  nicht  auf  die  erwähnten
  Spezialgesetze  Bezug  zu  nehmen.

Es  ist  diese  Meine  Order  in  der  Gesetz-Sammlung  bekannt  zu  machen.

Charlottenburg,  den  21.  April  1856.
Friedrich  Wilhelm.

Simons.
An  den-Justizminister.

 

Berichtigung.

 

Jr  K.  189.  des  Strafgesetzbuchs  vom  14.  April  1851.  (Gesetz-Sammlung
für  1851.  S.  138.)  muß  es  Zeile  1.  v.  u.  heißen:  „so  kommen  die  im  dreizehnten
  Titel  bei  den  Ehrverletzungen  2c.“

 

NRedigirt  im  Bäreau  des  Staats--Ministeriums.

in,  gedruckt  in  der  Königlichen  Geheimen  Ober-Hofbuchdruckerei.
(Rudolph  Decker.)