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(Nr. 4392.) Allerhöchster Erlaß vom 21. April 1856., betreffend die Publikation einer neuen
amtlichen Ausgabe des Strafgesetzbuchs.
A. Ihren Bericht vom 17. April d. J. will Ich genehmigen, daß in einer
neuen Ausgabe des Allgemeinen Strafgesetzbuchs die abändernden Besiimmungen
der Gesetze vom 9. März 1853. und vom 14. April d. J. an Stelle der
aufgehobenen Vorschriften des Strafgesetzbuchs aufgenommen werden. Von
den Gerichten und Verwaltungsbehörden ist in ihren Entscheidungen und Erlassen
nur auf die Besiummungen des Strafgesetzbuchs und nicht auf die erwähnten
Spezialgesetze Bezug zu nehmen.
Es ist diese Meine Order in der Gesetz-Sammlung bekannt zu machen.
Charlottenburg, den 21. April 1856.
Friedrich Wilhelm.
Simons.
An den-Justizminister.
Berichtigung.
Jr K. 189. des Strafgesetzbuchs vom 14. April 1851. (Gesetz-Sammlung
für 1851. S. 138.) muß es Zeile 1. v. u. heißen: „so kommen die im dreizehnten
Titel bei den Ehrverletzungen 2c.“
NRedigirt im Bäreau des Staats--Ministeriums.
in, gedruckt in der Königlichen Geheimen Ober-Hofbuchdruckerei.
(Rudolph Decker.)