Posen.
an Brandenburg, kam aber durch Kauf
an den Deutschen Ritterorden. Mittlerweile
war durch den Bischof Otto von
Bamberg 1124 ein großer Teil der Pommern
zum Christentum bekehrt und bald
darauf das Bistum Kammin (s. d.) g
stiftet worden. Um 1170 nahmen die
Fürsten von P.-Stettin den Herzogstitel
an und schlossen sich 1181 dem Deutschen
Reich an, das die Lehnshoheit über P.
dem Markgrafen von Brandenburg übertrug.
Aus einer Teilung um 1295 gingen
die Linien P.-Stettin und P. Wolgast
* Beide erzwangen nach jahrelangen
ehden mit Brandenburg 1338 die Aufhebung
der Lehnshoheit, an deren Stelle
eine Erbverbrüderung trat. Die Linie P.-Wolgast
erwarb um 1325 die Insel Rügen
und erbte 1464 bei dem Aussterben
der Herzöge von P.-Stettin deren Lande.
Es folgten nun neue Streitigkeiten mit
Brandenburg, welche 1472 im Vertrag zu
Prenzlau zur Erneuerung der Lehnshoheit
der Kurfürsten von Brandenburg über P.
führten. Bogislaw X. (1474—1523) vereinigte
noch einmal ganz P., seine Söhne
teilten gbboch schon und begründeten wieder
die Linien P.-Stettin und P.-Wolgast.
Sie schlossen 1529 mit Brandenburg den
Vertrag zu Grimnitz, welcher wiederum
die Lehnshoheit durch eine Erbverbrüderung
zwischen beiden Ländernersetzte. 1534
wurde auf einem Landtag zu Treptow die
Reformation angenommen, um deren
Verbreitung sich Johann Bugenhagen
große Verdienste erwarb. Das Bistum
Kammin wurde 1556 erworben, indem
seit dieser Zeit pommersche Herzöge den
bischsflichen Stuhl innehatten. Nach einer
nochmaligen Teilung Pommerns um
1569 wurde dasselbe 1625 wiederum von
Bogislaw XIV. vereinigt. Während des
Dreißigjährigen Kriegs hatte das Land
durch die Kaiserlichen unter Wallenstein,
der 1628 Stralsund vergeblich belagerte,
und später durch die Schweden, welche den
Herzog zum Abschluß eines Bündnisses
zwangen, viel zu leiden. Als Bogislaw
XIV. 1637 starb, war ganz P. in
den Händen der Schweden. Diese erhielten
dann auch im Westfälischen Frieden
(1648) ganz Vorpommern (d. h. das
Deutsche Geschichte.
337
Land im Westen der Oder) mit Rügen,
Stettin und den Odermündungen, während
der einzig berechtigte Erbe, der Kurfürst
Friedrich Wilhelm von Brandenburg,
sich mit Hinterpommern (dem Rest
auf dem rechten Ufer der Oder) und dem
Bistum Kammin begnügen mußte. Ein
Versuch des Kurfürsten (1675—7)9) sich in
den Besitz von ganz P. ** setzen, ward durch
Frankreich vereitelt. Dagegen erhielt König
Friedrich Wilhelm I. von Preußen, der
Sch am Nordischen Kriege gegen Karl XII.
von Schweden beteiligte, im Frieden von
Stockholm 1720 Stettin nebst den Odermündungen
und Vorpommern bis zur
Peene. Nach dem Sturz Napoleons I.
wurde 1815 der schwedische Anteil, für
welchen der Name Neuvorpommern
aufgekommen war, gegen Norwegen von
den Schweden an Dänemark abgetreten,
das denselben für das von Haunsoer ab-Eetretene
Hero#tum Lauenburg um die
umme von 7,600,000 Thlr. an Preußen
überließ. Dieses zahlte an Schweden noch
3½ Mill. Thlr. Entschädigung. Vgl. Fock,
Rügensch-pommernsche Geschichten aus
sieben Jahrhunderten (1861—62, 6 Bde.).
Posen, 1) ehemaliges Bistum des Königreichs
Polen, wurde 968 vom Herzog
Mieczyslaw J. gestiftet und dem Erzbistum
Magdeburg, seit dem Ende des 12. Jahrh.
dem von Gnesen unterstellt. Sein Sprengel
umfaßte das Gebiet der Warthe zwischen
der Oder und mittlern Netze nebst
dem Archidiakonat Warschau. Die russischpolnischen
Gebiete wurden 1821 abgetrennt,
P. aber zu einem Erzbistum erhoben
und mit Gnesen vereinigt. Seit
der Absetzung des Grafen Ledochowski
1874 ist der erzbischöfliche Stuhl unbesetzt.
2) Die heutige preuß. Provinz war
ursprünglich ein Teil des Königreichs
Polen. Bei der ersten polnischen Teilung
1772 fiel der Netzedistrikt und bei der
zweiten 1793 Großpolen, das nicht allein
die heutige Provinz P. umfaßte, sondern
bis zur mittlern Welichsel sich erstreckte,
an Preußen und erhielt die Benennung
Südpreußen. 1807 büßte Preußen die
Erwerbung der zweiten Teilung ein, indem
Südpreußen dem neugebildeten Großherzogtum
Warschau überwiesen wurde:
22