Full text : Meyers Fach-Lexika; Lexikon der deutschen Geschichte.

Posen.

an  Brandenburg,  kam  aber  durch  Kauf
an  den  Deutschen  Ritterorden.  Mittlerweile
  war  durch  den  Bischof  Otto  von
Bamberg  1124  ein  großer  Teil  der  Pommern
  zum  Christentum  bekehrt  und  bald
darauf  das  Bistum  Kammin  (s.  d.)  g
stiftet  worden.  Um  1170  nahmen  die
Fürsten  von  P.-Stettin  den  Herzogstitel
an  und  schlossen  sich  1181  dem  Deutschen
Reich  an,  das  die  Lehnshoheit  über  P.
dem  Markgrafen  von  Brandenburg  übertrug.
  Aus  einer  Teilung  um  1295  gingen
die  Linien  P.-Stettin  und  P.  Wolgast
*  Beide  erzwangen  nach  jahrelangen

ehden  mit  Brandenburg  1338  die  Aufhebung
  der  Lehnshoheit,  an  deren  Stelle
eine  Erbverbrüderung  trat.  Die  Linie  P.-Wolgast
  erwarb  um  1325  die  Insel  Rügen
  und  erbte  1464  bei  dem  Aussterben
der  Herzöge  von  P.-Stettin  deren  Lande.
Es  folgten  nun  neue  Streitigkeiten  mit
Brandenburg,  welche  1472  im  Vertrag  zu
Prenzlau  zur  Erneuerung  der  Lehnshoheit
der  Kurfürsten  von  Brandenburg  über  P.
führten.  Bogislaw  X.  (1474—1523)  vereinigte
  noch  einmal  ganz  P.,  seine  Söhne
teilten  gbboch  schon  und  begründeten  wieder
  die  Linien  P.-Stettin  und  P.-Wolgast.
Sie  schlossen  1529  mit  Brandenburg  den
Vertrag  zu  Grimnitz,  welcher  wiederum
die  Lehnshoheit  durch  eine  Erbverbrüderung
  zwischen  beiden  Ländernersetzte.  1534
wurde  auf  einem  Landtag  zu  Treptow  die
Reformation  angenommen,  um  deren
Verbreitung  sich  Johann  Bugenhagen
große  Verdienste  erwarb.  Das  Bistum
Kammin  wurde  1556  erworben,  indem
seit  dieser  Zeit  pommersche  Herzöge  den
bischsflichen  Stuhl  innehatten.  Nach  einer
nochmaligen  Teilung  Pommerns  um
1569  wurde  dasselbe  1625  wiederum  von
Bogislaw  XIV.  vereinigt.  Während  des
Dreißigjährigen  Kriegs  hatte  das  Land
durch  die  Kaiserlichen  unter  Wallenstein,
der  1628  Stralsund  vergeblich  belagerte,
und  später  durch  die  Schweden,  welche  den
Herzog  zum  Abschluß  eines  Bündnisses
zwangen,  viel  zu  leiden.  Als  Bogislaw
  XIV.  1637  starb,  war  ganz  P.  in
den  Händen  der  Schweden.  Diese  erhielten
  dann  auch  im  Westfälischen  Frieden
(1648)  ganz  Vorpommern  (d.  h.  das

Deutsche  Geschichte.

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Land  im  Westen  der  Oder)  mit  Rügen,
Stettin  und  den  Odermündungen,  während
  der  einzig  berechtigte  Erbe,  der  Kurfürst
  Friedrich  Wilhelm  von  Brandenburg,
sich  mit  Hinterpommern  (dem  Rest
auf  dem  rechten  Ufer  der  Oder)  und  dem
Bistum  Kammin  begnügen  mußte.  Ein
Versuch  des  Kurfürsten  (1675—7)9)  sich  in
den  Besitz  von  ganz  P.  **  setzen,  ward  durch
Frankreich  vereitelt.  Dagegen  erhielt  König
  Friedrich  Wilhelm  I.  von  Preußen,  der
Sch  am  Nordischen  Kriege  gegen  Karl  XII.
von  Schweden  beteiligte,  im  Frieden  von
Stockholm  1720  Stettin  nebst  den  Odermündungen
  und  Vorpommern  bis  zur
Peene.  Nach  dem  Sturz  Napoleons  I.
wurde  1815  der  schwedische  Anteil,  für
welchen  der  Name  Neuvorpommern
aufgekommen  war,  gegen  Norwegen  von
den  Schweden  an  Dänemark  abgetreten,
das  denselben  für  das  von  Haunsoer  ab-Eetretene
  Hero#tum  Lauenburg  um  die

umme  von  7,600,000  Thlr.  an  Preußen
überließ.  Dieses  zahlte  an  Schweden  noch
3½  Mill.  Thlr.  Entschädigung.  Vgl.  Fock,
Rügensch-pommernsche  Geschichten  aus
sieben  Jahrhunderten  (1861—62,  6  Bde.).

Posen,  1)  ehemaliges  Bistum  des  Königreichs
  Polen,  wurde  968  vom  Herzog
Mieczyslaw  J.  gestiftet  und  dem  Erzbistum
Magdeburg,  seit  dem  Ende  des  12.  Jahrh.
dem  von  Gnesen  unterstellt.  Sein  Sprengel
  umfaßte  das  Gebiet  der  Warthe  zwischen
  der  Oder  und  mittlern  Netze  nebst
dem  Archidiakonat  Warschau.  Die  russischpolnischen
  Gebiete  wurden  1821  abgetrennt,
  P.  aber  zu  einem  Erzbistum  erhoben
  und  mit  Gnesen  vereinigt.  Seit
der  Absetzung  des  Grafen  Ledochowski
1874  ist  der  erzbischöfliche  Stuhl  unbesetzt.

2)  Die  heutige  preuß.  Provinz  war
ursprünglich  ein  Teil  des  Königreichs
Polen.  Bei  der  ersten  polnischen  Teilung
1772  fiel  der  Netzedistrikt  und  bei  der
zweiten  1793  Großpolen,  das  nicht  allein
die  heutige  Provinz  P.  umfaßte,  sondern
bis  zur  mittlern  Welichsel  sich  erstreckte,
an  Preußen  und  erhielt  die  Benennung
Südpreußen.  1807  büßte  Preußen  die
Erwerbung  der  zweiten  Teilung  ein,  indem
  Südpreußen  dem  neugebildeten  Großherzogtum
  Warschau  überwiesen  wurde:

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