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Gesetz-Sammlung
für die
Königlichen Preußischen Stgaten.
JNr. 24.—
(Nr. 4410.) Allerhöchster Erlaß vom 14. April 1856., betreffend die Erhebung der Schifffahrtsabgaben
auf der Deime und dem großen und kleinen Friedrichsgraben.
A- Ihren Bericht vom 3. d. M. besiimme Ich unter Abänderung der Vorschriften
der Order und des Tarifs vom 1. März 1828. (Gesetz-Sammlung
S. 41. und 42.), sowie der Order vom 10. August 1844. (Gesetz-Sammlung
S. 409.), die Abgaben von der Schiffahrt auf der Deime und dem großen
und kleinen Friedrichsgraben betreffend, Folgendes:
1) Es wird in Marienbruch eine zweite Empfangssielle errichtet. Bei dieser
sowie bei der Empfangsstelle zu Labian sind die Abgaben nach den
Sätzen des Tarifs vom 1. März 1828. mit# der nachstehend unter 2.
enthalrenen Maaßgabe zu erlegen, so oft eine der gedachten Empfangssiellen
berührt wird. #
2) Statt der unter 4. 5. 60. des Tarifs vom 1. März 1828. vorgeschriebenen
Sätze sind auch ferner von Kähnen zu entrichten, bei einer Tragfähigkeir
von 30 Last und ndeher 1 Rthlr. 10 Sgr.
von 20 bis ausschließlich 30 Last .. .. .. . . .. 1 — „
von 10 bis ausschließ lich 20 Lal.. — . 20 =
von 2 bis ausschließlich 10 Last. — 10 =
3) Zugleich ermächtige Ich Sie, die in Marienbruch zu errichtende Hebetelle
erforderlichen Falls nach Tawelleningken oder an irgend einen zwischen
den genannten beiden Orten befindlichen Platz zu verlegen.
Dieser Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung bekannt zu machen.
Charlottenburg, den 14. April 1856.
Friedrich Wilhelm.
v. d. Heydt. v. Bodelschwingh.
An den Minisier für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten
und den Finanzminister-
Jahrgang 1850 (r. 4110—4111.) 40 (Nr. 4411.)
Ausgegeben zu Berlin den 24. Mai 1850.