Full text : Archiv für öffentliches Recht.Zehnter Band. (10)

Quellen  und  Entscheidungen.

Das  für  Preussen  geplante  Bahnpfandrecht  und
Bahnzwangsvollstreckungsverfahren*).

Von
Dr.  Kırı  HiLse  in  Berlin.

 

Unter  dem  27.  Februar  1894  hatte  die  preussische  Staatsregierung
  bei  dem  Herrenhause  den  Entwurf  eines  Gesetzes  betr.:
Das  Pfandrecht  an  Privateisenbahnen  und  Kleinbahnen
und  die  Zwangsvollstreckung  in  dieselben  zur  verfassungsgemässen
  Erledigung  eingebracht!,  welcher  in  65  Paragraphen
und  7  Abschnitten  die  Bahneinheit,  Bahngrundbücher,
dingliche  Rechtsverhältnisse  an  Bahnen  im  Allgemeinen,
Theilschuldverschreibungen  auf  den  Inhaber,  Zwangsvollstreckung
  und  Zwangsliquidation  behandelte  bezw.
Schlussbestimmungen  brachte.  Das  Herrenhaus  betraute  mit
dessen  Vorberathung  seine  verstärkte  Commission  für  Justizangelegenheiten,
  welche  bereits  an  $  1  Anstoss  nahm  und  deshalb
  in  der  12.  Sitzung  vom  26.  April  1894?  dessen  Ablehnung

*)  Der  Studie  liegt  in  den  Hauptzügen  der  Vortrag  zu  Grunde,  den  der
Herr  Verfasser  am  21.  April  1894  in  der  Berliner  Juristischen  Gesellschaft
gebalten  hat.  Die  Red.

1  Drucks.  d.  Herrenh.  1894,  No.  82.

2  Stenogr.  Ber.  d.  Herrenh.  1894,  S.  144  ff.