Quellen und Entscheidungen.
Das für Preussen geplante Bahnpfandrecht und
Bahnzwangsvollstreckungsverfahren*).
Von
Dr. Kırı HiLse in Berlin.
Unter dem 27. Februar 1894 hatte die preussische Staatsregierung
bei dem Herrenhause den Entwurf eines Gesetzes betr.:
Das Pfandrecht an Privateisenbahnen und Kleinbahnen
und die Zwangsvollstreckung in dieselben zur verfassungsgemässen
Erledigung eingebracht!, welcher in 65 Paragraphen
und 7 Abschnitten die Bahneinheit, Bahngrundbücher,
dingliche Rechtsverhältnisse an Bahnen im Allgemeinen,
Theilschuldverschreibungen auf den Inhaber, Zwangsvollstreckung
und Zwangsliquidation behandelte bezw.
Schlussbestimmungen brachte. Das Herrenhaus betraute mit
dessen Vorberathung seine verstärkte Commission für Justizangelegenheiten,
welche bereits an $ 1 Anstoss nahm und deshalb
in der 12. Sitzung vom 26. April 1894? dessen Ablehnung
*) Der Studie liegt in den Hauptzügen der Vortrag zu Grunde, den der
Herr Verfasser am 21. April 1894 in der Berliner Juristischen Gesellschaft
gebalten hat. Die Red.
1 Drucks. d. Herrenh. 1894, No. 82.
2 Stenogr. Ber. d. Herrenh. 1894, S. 144 ff.