Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1856. (47)

— 405 — 
Gesetz-Sammlung 
für die 
Königlichen Preußischen Staaten. 
  
— Nr. 28 — 
  
  
(Je. 4423.) Alterhöchster Erlaß vom 15. Mai 1856., betreffend die Verleihung der Städte- 
Ordnung für die Rheinprovinz vom 15. Mai 1856. an die auf dem Rhei- 
nischen Provinzial-Landtage im Stande der Städte vertretenen Gemeinden 
von weniger als 10,000 Einwohnern. 
ndem Ich dem Staatsministerium auf den Bericht vom 4. d. M. die 
Sltädte-Ordnung für die Rheinprovinz und das Gesetz, betreffend die Gemeinde- 
Verfassung in dieser Provinz, von Mir vollzogen, zurücksende, finde Ich Mich 
durch den Inhalt der Landtagsverhandlungen boeri. die gedachten Gesetze zu der 
Erklärung bewogen, daß es Mein Wunsch und Meine Absicht ist, die Städte- 
Ordnung, dem Vorbehalt im §F. 1. gemäß, allen auf dem Rheinischen Pro- 
vinzial-Landtage im Stande der Städte vertretenen Gemeinden von weniger 
als 10,000 Einwohnern zu verleihen, sofern nicht einc oder die andere der- 
selben die Landgemeindeverfassung vorziehen sollte. Die Ausführung dieser 
Meiner Absicht kann bei denjenigen Städten, die nicht im Bürgermeisterei- 
Verbande mit anderen Gemeinden siehen, keine Schwierigkeiten finden, weshalb 
Ich den Anträgen auf Verleihung der Stadte-Ordnung an solche Städte bal- 
digst entgegensehe. In Ansehung der im Bürgermeistereiverbande stehenden 
Städte ist es Mein Wille, daß bei der zur Erreichung Meiner Absicht erforder- 
lichen Aussonderung derselben aus jenem Verbande von Meinen Behörden mit 
rücksichtsvoller Schommg verfahren, auf Erhaltung der bestehenden Verhält- 
nisse gemeinschaftlichen Beamtenpersonals und anderer gemeinschaftlicher Ein- 
richtungen sorgsam Bedacht genommen und so die Einführung der Staädte- 
Ordnung auch in diese Stadte auf alle Weise erleichtert und gefördert werde. 
Ich beauftrage Sie, den Minister des Innern, die hierzu erforderlichen Anord- 
nungen zu treffen. Dieser Mein Erlaß ist mit den anliegenden Gesetzen durch 
die Gesetz-Sammlung bekannt zu machen. 
Charlottenburg, den 15. Mai 1856. 
Friedrich Wilhelm. 
v. Manteuffel. v. d. eo Sitmons v. Asumet 12Westphalen. 
« . r. v. Waldersee. Fuͤr den Minister fuͤr die landwirth- 
v. Bodelschwingh schaftlichen Angelegenheiten: 
v. Manteuffel. 
An das Staatsministerium.= 
Jahrgang 18506. (Nr. 4122—1124.) 54 (Nr. 4424.) 
Ausgegeben zu Berlin den 13. Juni 1856.
	        
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