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(Nr. 4439.) Bekanntmachung, betreffend die unter dem 21. Mai 1856. erfolgte Aller«
höchste Genehmigung zur Erhöhung des Grundkapitals des Hörder Berg-
werks= und Hütten-Vereins, sowie die Allerhöchste Bestätigung der Abän-
derungen und Ergänzungen des Vereinsstatuts. Vom 1. Juni 1856.
D. Königs Majestät haben die von dem Hörder Bergwerks= und Hütten-
Verein beschlossene Erhöhung seines Grundkapitals von zwei auf vier Millio-
nen Thaler zu genehmigen und die in der notariellen Verhandlung, (I. d. Hörde,
den 8. März 1856., enthaltenen Abänderungen und Ergänzungen des Vereins-
Statuts mittelst Allerhöchsten Erlasses vom 21. Mai d. J., welcher nebsi den
in der gedachten Verhandlung enthaltenen Abänderungen und Ergänzungen
durch das Amtsblatt der Regierung zu Arnsberg zur offentlichen Kenntniß ge-
bracht werden wird, zu bestatigen geruht.
Dies wird nach Vorschrift des F. J. des Gesetzes über die Aktiengesell-
schaften vom 9. November 1843. hierdurch bekannt gemacht.
Berlin, den 1. Juni 1856.
Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
v. d. Heydt.
Rebigirt im Büreau des Staats-Ministeriums.
erlin, gedruckt in der Königlichen Geheimen Ober-Hofbuchdruckerei.
(Nudolph Decker.)