Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1856. (47)

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Gesetz-Sammlung
für  die

Koöniglichen  Preußischen  Staaten.

 

JNr.  32.—

 

(Nr.  4440.)  Allerhöchster  Erlaß  vom  7.  April  1856.,  betreffend  die  Verleihung  der  fiekalischen
  Vorrechte  für  den  Bau  und  die  Unterhaltung  einer  Chaussee  von
bublinitz  nach  Tworog  zum  Anschluß  an  die  nach  Tarnowitz  führende
Kunststraße.

N  Ich  durch  Meinen  Erlaß  vom  heutigen  Tage  den  von  dem
Kreise  Lublinitz  im  Regierungsbezirk  Oppeln  beabsichtigten  Bau  einer  Chaussee
von  Lublinitz  nach  Tworog  zum  Anschluß  an  die  nach  Tarnowitz  führende
Kunststraße  genehmigt  habe,  bestimme  Ich  hierdurch,  daß  das  Expropriationsrecht
  für  die  zu  der  Chaussee  erforderlichen  Grundstücke,  imgleichen  das  Recht
zur  Entnahme  der  Chausseebau=  und  Unterhaltungs-Materialien,  nach  Maaßgabe
  der  für  die  Staats-Chausseen  bestehenden  Vorschriften,  auf  diese  Straße
zur  Anwendung  kommen  sollen.  Zugleich  will  Ich  dem  Kreise  Lublinitz  gegen
Uebernahme  der  künftigen  chausseemäßigen  Unterhaltung  der  Straße  das  Recht
zur  Erhebung  des  Chausseegeldes  nach  den  Bestimmungen  des  für  die  Staats-Chausseen
  jedesmal  geltenden  Chausseegeld-Tarifs,  einschliehlich  der  in  demselben
enthaltenen  Bestimmungen  über  die  Befreiungen,  sowie  der  sonsligen  die  Erhebung
  betreffenden  zusätzlichen  Vorschriften,  verleihen.  Auch  sollen  die  dem
Chausseegeld-Tarife  vom  29.  Februar  1840.  angehängten  Beslimmungen  wegen
  der  Chausseepolizei-Vergehen  auf  die  gedachte  Straße  zur  Anwendung
ommen.

Der  gegenwärtige  Erlaß  ist  durch  die  Gesetz-Sammlung  zur  offentlichen
Kenntniß  zu  bringen.

Charlottenburg,  den  7.  April  1850.

Friedrich  Wilhelm.
v.  d.  Heydt.  v.  Bodelschwingh.

An  den  Minisier  für  Handel,  Gewerbe  und  öffentliche  Arbeiten
und  den  Finanzminister.

 

Jahrdang  150.  (Nr.  4110—4442.)  bõ  (Nr.  4441.)
Ausgegeben  zu  Berlin  den  23,  Juni  1856.