— 493 —
Gesetz-Sammlung
für die
Koöniglichen Preußischen Staaten.
JNr. 32.—
(Nr. 4440.) Allerhöchster Erlaß vom 7. April 1856., betreffend die Verleihung der fiekalischen
Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung einer Chaussee von
bublinitz nach Tworog zum Anschluß an die nach Tarnowitz führende
Kunststraße.
N Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den von dem
Kreise Lublinitz im Regierungsbezirk Oppeln beabsichtigten Bau einer Chaussee
von Lublinitz nach Tworog zum Anschluß an die nach Tarnowitz führende
Kunststraße genehmigt habe, bestimme Ich hierdurch, daß das Expropriationsrecht
für die zu der Chaussee erforderlichen Grundstücke, imgleichen das Recht
zur Entnahme der Chausseebau= und Unterhaltungs-Materialien, nach Maaßgabe
der für die Staats-Chausseen bestehenden Vorschriften, auf diese Straße
zur Anwendung kommen sollen. Zugleich will Ich dem Kreise Lublinitz gegen
Uebernahme der künftigen chausseemäßigen Unterhaltung der Straße das Recht
zur Erhebung des Chausseegeldes nach den Bestimmungen des für die Staats-Chausseen
jedesmal geltenden Chausseegeld-Tarifs, einschliehlich der in demselben
enthaltenen Bestimmungen über die Befreiungen, sowie der sonsligen die Erhebung
betreffenden zusätzlichen Vorschriften, verleihen. Auch sollen die dem
Chausseegeld-Tarife vom 29. Februar 1840. angehängten Beslimmungen wegen
der Chausseepolizei-Vergehen auf die gedachte Straße zur Anwendung
ommen.
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur offentlichen
Kenntniß zu bringen.
Charlottenburg, den 7. April 1850.
Friedrich Wilhelm.
v. d. Heydt. v. Bodelschwingh.
An den Minisier für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten
und den Finanzminister.
Jahrdang 150. (Nr. 4110—4442.) bõ (Nr. 4441.)
Ausgegeben zu Berlin den 23, Juni 1856.