Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1856. (47)

—  589  —
Gesetz-Sammlung
für  die

Koöniglichen  Preußischen  Staaten.

 

JNNr.  37.—

 

 

(Nr.  4471.)  Allerhöchster  Erlaß  vom  12.  Mai  1856.,  betreffend  die  Verleihung  der
fiskalischen  Vorrechte  für  den  Bau  und  die  Unterhaltung  der  Chaussee
von  der  Quedlinburg-Croppenstedter  Staats-Chaussec  bei  Hedersleben  über
Haus-Neindorf,  Friedrichsaue,  Schadeleben,  Königsaue,  Winningen  bis
zur  Aschersleben-Egelner  Staats-Chaussec.

N.#  Ich  durch  Meinen  Erlaß  vom  heutigen  Tage  den  von  dem  Kreise
Aschersleben,  im  Regierungsbezirk  Magdeburg,  beabsichtigten  Bau  einer  Chaussee
von  der  Quedlinburg-Croppenstedter  Staats-Chaussee  bei  Hedersleben  über  Haus-Neindorf,
  Friedrichsaue,  Schadeleben,  Königsaue,  Winningen  bis  zur  Aschersleben-Egelner
  Staats-Chaussee  genehmigt  habe,  bestimme  Ich  hierdurch,  daß
das  Expropriationsrecht  für  die  zu  der  Chanseer  erforderlichen  Grundstücke,  imgleichen
  das  Recht  zur  Entnahme  der  Chausseebau=  und  Unterhaltungs-Materialien,
nach  Maaßgabe  der  für  die  Staats-Chausseen  bestehenden  Vorschriften,  auf  diese
Straße  zur  Anwendung  kommen  sollen.  Zugleich  will  Ich  dem  Kreise  Aschersleben
  gegen  Uebernahme  der  künftigen  chausseemäßigen  Unterhaltung  der  Straße
das  Recht  zur  Erhebung  des  Chausseegeldes  nach  den  Bestimmungen  des  für  die
Staats-Chausseen  jedesmal  geltenden  Chausseegeld-Tarifs,  einschließlich  der  in
demselben  enthaltenen  Bestimmungen  über  die  Befreiungen,  sowie  der  sonstigen
die  Erhebung  betreffenden  zusätzlichen  Vorschriften,  verleihen.  Auch  sollen  die
dem  Chausseegeld-Tarife  vom  29.  Februar  1840.  angehängten  Bestimmungen
wegen  der  Chausseepolizei-Vergehen  auf  die  gedachte  Straße  zur  Anwendung
kommen.

Der  gegenwärtige  Erlaß  ist  durch  die  Gesetz-Sammlung  zur  öffentlichen
Kenntnit  zu  bringen.

Charlottenburg,  den  12.  Mai  1856.

Friedrich  Wilhelm.
v.  d.  Heydt.  v.  Bodelschwingh.

An  den  Minister  für  Handel,  Gewerbe  und  öffentliche  Arbeiten
und  den  Finanzminister.

 

Jahrgang  1856.  (kr.  4471—433.)  77  (Nr.  4472.)
Ausgegeben  zu  Berlin  den  12.  Juli  1856.