Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1856. (47)

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Provinz Pommern, Regierungsbezirk Stettin 
EErster) Zins-Kupon (Erst) Serie 
zu der 
Kreis-Obligation des Regenwalder Kreises 
Litir. M . . .. uͤber .. . . .. Thaler zu fuͤnf Prozent Zinsen 
r 
uͤber Thaler Silbergroschen. 
Der Inhaber dieses Zinskupons empfaͤngt gegen dessen Ruͤckgabe am 
-iie 6— und späterhin die Zinsen der vorbenannten Kreis-Obligation für 
das Halbfahr vom -Wa#-Veemger.— mit (in Buchstaben)) Thaler 
.......... Silbergroschen bei der Kreis-Kommunalkasse zu Labes oder bei der 
Ritterschaftlichen Privatbank in Stettin nach dem Belieben des Inhabers. 
abes, den . .ten 18.. 
(I. S.) 
Die ständische Kreis-Kommission für den Chausseebau von 
Labes nach Plathe im Regenwalder Kreise. 
Dieser Zinskupon ist ungültig, wenn dessen 
Geldbetrag nicht bis zum S0 
ersten Juli 1 
· zweiten Januar 18.. 
erhoben wird. 
Provinz Pommern, Regierungsbezirk Stettin. 
Talon 
zur 
Kreis-Obligation des Regenwalder Kreises. 
Der Inhaber dieses Talons empfängt gegen dessen Rückgabe zu der 
Obligation des Regenwalder Kreises 
Littr. ..... AM . ... uͤber .. ... Thaler à fünf Prozent Zinsen 
die e Serie Zinskupons für die fünf Jahre 18. bis 18. bei der Kreis- 
Kommunalkasse zu Labes oder auch bei der Ritterschaftlichen Privakbank in 
Stettin, nach dem Belieben der Kreisvertretung. 
Labes, den . ten 18. 
Die ständische Kreis-Kommission für den Chausseebau von 
Labes nach Plathe im Regenwalder Kreise. 
  
Redigirt im Büreau des Staats-Ministeriums. 
erlin, gedruckt in der Königlichen Geheimen Ober-Hofbuchdruckerei. 
(Rudolph Decker.)
	        
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