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(Nr. 4501.) Bestätigungs-Urkunde, betreffend einen Nachtrag zu dem Statut der Kottbus-Schwielochsee
Eisenbahngesellschaft. Vom 22. Juli 1856.
Wr Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von
Preußen rc. 2c.
Nachdem die Kottbus-Schwielochsee Eisenbahngesellschaft in der Generalversammlung
vom 7. Mai 1856. nach Inhalt des Uns vorgelegten Protokolls
derselben beschlossen hat, den anliegenden Nachtrag zu dem von Uns
unterm 2. Mai 1845. (Gesetz Sammlung für 1845. S. 271.) bestatigten Statut
zu errichten und demgemäß die Dividendenscheine künftig ohne Vorlegung
der Aktien gegen Rückgabe eines mit jeder Serie auszugebenden Talons auszureichen,
wollen Wir diesem Statutnachtrage Unsere landesherrliche Genehmigung
bierdurch ertheilen.
Die gegenwärtige Urkunde ist nebst dem besiätigten Statutnachtrage durch
die Gesetz-Sammlung zur öffentlichen Kenntniß zu bringen.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhaändigen Unterschrift und beigedrucktem
Koniglichen Insiegel.
Gegeben Marienbad, den 22. Juli 1856.
(L. S.) Friedrich Wilhelm.
Für den Minister für Handel, Gewerbe
Simons. und öffentliche Arbeiten:
v. Pommer Esche.
Nachtrag
zum Statut der Kottbus-Schwielochsee Eisenbahngesellschaft.
Zusatz zum F. 10. des Statuts.
Jeder Serie von Dinvidendenscheinen wird ein, gleich den Dividendenscheinen
zu vollziehender Talon beigefügt und erfolgt die Ausreichung der nächsten
Serie gegen Rückgabe dieses Talons. Des Vermerks auf der Aktie bedarf
es nicht mehr. In Betreff des Aufgebots stehen die Talons den Aktien gleich.
(Nr. 4501—4502.) Schema.