Full text : Schaumburg-Lippische Landesverordnungen. Dreiundzwanzigster Band. (23)

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Leitung  angreifen.  Sie  muß  in  den  Reinigern  in  solcher  Weise
untergebracht  werden,  daß  eine  zerstörende  Einwirkung  auf  die
metallischen  Wände  des  Reinigers  ausgeschlossen  ist.  Sie  darf  in
Verbindung  mit  Azetylen  keine  explosiven  Verbindungen  bilden  können.

D.  Wasservorlage.

13.  Für  Azetylenanlagen  zum  Schweißen,  Schneiden,  Löten
oder  dergleichen  ist  an  jeder  Gebrauchsstelle  die  Einschaltung  einer
Wasservorlage  erforderlich,  welche  das  Zurücktreten  von  Sauerstoff
oder  Luft  in  die  Azetylenanlage  wirksam  verhindert  und  einen
etwaigen  Flammenrückschlag  unschädlich  macht.

E.  Rohrleitungen.

14.  Die  Abmessungen  der  Rohrleitungen  und  Hähne  müssen
im  richtigen  Verhältnis  zu  der  Leistung  der  Apparate  stehen.  Den
Rohrleitungen  ist  genügendes  Gefälle  zu  geben,  sodaß  die  Ansammlung
  von  Wasser  vermieden  wird;  an  allen  tiefsten  Punkten
müssen  zugängliche  Entwässerungsvorrichtungen  angebracht  werden.
Als  Material  für  Gasleitungen  darf  nur  Eisen  verwendet  werden.
Gummischläuche  sind  nur  zur  Verbindung  mit  beweglichen  Lampen,
Kochapparaten,  Schweißpistolen  usw.,  bei  Anlagen  zur  Beleuchtung
von  Schaubuden,  Karussels  und  dergleichen  zum  Anschluß  des
Apparats  an  die  festverlegte  Gasleitung  und  in  den  Fällen  der
§§  12  und  14  der  Verordnung  zum  Anschluß  an  Sicherheitsrohre
zulässig.  Die  Schläuche  müssen  durch  Drahtwicklung  oder  auf
ähnliche  Weise  verstärkt  und  durch  Hähne  in  den  festen  Leitungen
absperrbar  sein.  Für  technische  Zwecke  bedürfen  die  Schläuche
keiner  Drahtumwicklung.  Zum  Schutze  gegen  Abgleiten  der
Schlauchenden  sind  diese  auf  den  Rohrstutzen  durch  geeignete  Befestigungsmittel
  zu  sichern.  Für  Schweiß=  und  Lötbrenner  sind
solche  nicht  erforderlich.  Die  Leitungen  müssen  im  übrigen  unter
Beobachtung  derselben  Vorsichtsmaßregeln  wie  Steinkohlengasleitungen
  nach  den  Normalien  des  Vereins  deutscher  Gas=  und
Wasserfachmänner  verlegt  werden.