Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1856. (47)

mach dem anliegenden Schema I. unter autographischer Unterschrift zweier Mit- 
glieder der Direktion der Aachen-Mastrichter Eisenbahngesellschaft stempelfrei 
ausgefertigt und von dem Spezialdirektor eigenhändig unterzeichnet. Jeder 
„Obligation werden Zinskupons nach den anliegenden Schemas II. und III. 
beigegeben, auf zehn Jahre nebst einem Talon. Die Nummern beginnen im 
Anschlusse an die letzte Nummer der Anleihe vom 28. Dezember 1853. mit 
7501. Auf der Rückseite der Obligation werden die Privilegien der betheilig- 
ten Regierungen abgedruckt. 
F. 2. 
Die Obligationen werden jäahrlich mit fünf Prozent verzinset und die 
Zinsen in halbjährigen Terminen am 2. Januar und 1. Juli eines jeden Jah- 
res in Aachen, Mastricht und Berlin, sowie in denjenigen Städten gezahlt, 
welche etwa sonst noch von der Direktion hierzu bestimmt werden. Zinsen von 
Obligationen, deren Erhebung innerhalb fünf Jahre von dem, in den betreffen- 
den Kupons b seichneten Zahlungstage ab nicht geschehen ist, verfallen zum 
Vortheile der Gesellschaft. 
g. 3. 
Die Obligationen unterliegen der Amortisation, die mit dem Jahre 1860. 
beginnt und durch alljährliche Verwendung von 5000 Thalern und der auf 
die eingelösten Obligationen fallenden Zinsen ausgeführt wird. Die Nummern 
der in einem jeden Jahre zu amortisirenden Obligationen werden alljährlich 
im Juli durch das Loos bestimmt, und die Auszahlung des Nominalbetrages 
der hiernach zur Amortisation gelangenden Obligationen erfolgt im Januar 
des nächslfolgenden Jahres, zuersi also im Jannar 1801. 
Der Aachen-Mastrichter Eisenbahngesellschaft bleibt jedoch das Recht 
vorbehalten, sowohl den Amortisationsfonds zu versiärken und dadurch die Til- 
gung der Obligationen zu beschleunigen, wie auch sämmtliche Obligationen 
durch die öffentlichen Blätter mit sechsmonatlicher Frist zu kündigen und durch 
Zahlung des Nennwerths einzulösen. Die Kündigung darf jedoch nicht vor 
dem 1. Januar 1801. geschehen. 
Ueber die erfolgte Amortisation wird Unserem Minister für Handel, Ge- 
werbe und öffentliche Arbeiten alljährlich ein Nachweis eingereicht. 
K. 1. 
Die Ausloosung der alljährlich zu amortisirenden Obligationen geschieht 
zu Aachen in Gegenwart zweier Mitglieder der Direkrion und eines protokolli= 
renden Notars in einem, vierzehn Tage vorher zur öffentlichen Kenntniß zu 
bringenden Termine, zu welchem den Inhabern der Obligarionen der Zutritt 
gestattet ist. 
K. 5. 
Die Nummern der ausgeloosten Obligationen werden binnen vierzehn 
Tagen nach Abhaltung des im K. 4. gedachten Termins bekannt gemacht. Die 
Aus-
	        
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