Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1856. (47)

(XNr.  4517.)  Allerhoͤchster  Erlaß  vom  18.  August  1856.,  betreffend  die  Verleihung  der
fiskalischen  Vorrechte  zum  Bau  und  zur  Unterhaltung  einer  Chaussee  von
der  Erfurt-Arnstädter  Chaussec  oberhalb  des  Steigerwaldes  uͤber  Egstedt
und  Werningsleben  nach  der  Landesgrenze  in  der  Richtung  auf  Guͤgleben.

N  Ich  durch  Meinen  Erlaß  vom  heutigen  Tage  genehmigt  habe,  daß
der  durch  Meinen  Erlaß  vom  21.  Juli  1832.  genehmigte,  durch  die  betheiligten
  Gemeinden  Egstedt,  Bechstedtwagdt  und  Werningsleben  beschlossene  Chausseebau
  von  der  Erfurt-Arnstädter  Chaussee  oberhalb  des  Steigerwaldes  über  Egstedt
  und  Werningsleben  nach  der  Landesgrenze  mit  dem  Herzogthum  Sachsen-Meiningen
  in  der  Richtung  auf  die  in  dem  letzteren  belegene  Ortschaft  Gügleben
  geführt  werde,  bestimme  Ich  hierdurch,  daß  das  Expropriationsrecht  für
die  zu  der  Chaussee  erforderlichen  Grundstücke,  imgleichen  das  Recht  zur  Entnahme
  der  Chausseebau=  und  Unterhaltungs-Materialien,  nach  Maaßgabe  der
für  die  Staats-Chausseen  bestehenden  Vorschriften,  auf  diese  Straße  zur  Anwendung
  kommen  sollen.  Zugleich  will  Ich  den  bektheiligten  Gemeinden  gegen
Uebernahme  der  künftigen  chausseemaßigen  Unterhaltung  der  ganzen  Chaussee
von  der  Erfurt-Arnstädter  Staaksstraße  bis  zur  Landesgrenze  das  Recht  zur
Erhebung  des  Chausseegeldes  nach  den  Bestimmungen  des  für  die  Staats-Chausseen
  jedesmal  geltenden  Chausseegeld-Tarifs,  einschließlich  der  in  demselben
  enthaltenen  Bestimmungen  über  die  Befreiungen,  sowie  der  sonstigen  die
Erhebung  betreffenden  zusätzlichen  Vorschriften,  verleihen.  Auch  sollen  die
dem  Chausseegeld-Tarife  vom  29.  Februar  1840.  angehängten  Bestimmungen
wegen  der  Chausseepolizei-Vergehen  auf  die  gedachte  Straße  zur  Anwendung
kommen.

Der  gegenwartige  Erlaß  ist  durch  die  Gesetz-Sammlung  zur  oͤffentlichen
Kenntniß  zu  bringen.

Sanssouci,  den  18.  August  1856.
Friedrich  Wilhelm.
-öhfeaß  r  at
v.  Pommer  Esche.

An  den  Minister  für  Handel,  Gewerbe  und  öffentliche  Arbeiten
und  den  Finanzminister.

 

(Nr.  4518.)