(Nr. 518.) Konzessions- und Bestaͤtigungs-Urkunde, betrefsend die Ankage einer Zweig-
Eisenbahn von der Magdeburg-Csthen-Holle-Leipziger Eisenbahn bei
Schsnebeck nach Staßfurt, nebst Geleisverbindungen nach der Saline zu
Schönebeck und dem Salzschachte zu Staßfurt, sowie einer Jweigbahn
von Staßfurt nach dem Braunkohlen -Bergwerke bei Lödderburg. Vom
28. August 1856.
Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von
Preußen 2c. 2c.
Nachdem die Magdeburg-Cöthen-Halle-Leipziger Eisenbahngesellschaft in
der Generalversammlung vom 10. April 1856. die Uebernahme des Baues
und Betriebes einer Zweig-Eisenbahn von Schönebeck nach Staßfurt, nebst
Geleisverbindungen nach der Saline zu Schönebeck und dem Salzschachte zu
Staßfurk, sowie einer Zweigbahn von Staßfurt nach dem Brannkohlen-Berg=
werke bei Lödderburg, und demzufolge den anliegenden zweiten Nachtrag zu
ihrem Statut (Gesetz-Sammlung für 1851. S. 727.) beschlossen hat, wollen
Wir der genannten Gesellschaft zum Baue und Betriebe der vorbezeichneten
Eisenbahnen hierdurch Unsere landesherrliche Konzession ertheilen und den bei-
liegenden Nachtrag in allen Punkten hiermit bestatigen.
Zugleich bestimmen Wir, daß die in dem Gesetze über die Eisenbahn=
Unternehmungen vom 3. November 1838. ergangenen Vorschriften, namentlich
diejenige über die Expropriation, ingleichen das Gesetz vom 30. Mai 1853.,
die von den Eisenbahnen zu entrichtende Abgabe betreffend (Gesetz-Sammlung
für 1853. S. 449.), auf die in Rede stehenden Unternehmungen Anwendung
finden sollen.
Die gegenwärtige Konzessions= und Bestätigungs-Urkunde soll nebst
dem Nachtrage zum Statute durch die Gesetz-Sammlung bekannt gemacht
werden.
Urkundlich unter Unserer Hoöchsteigenhandigen Unterschrift und beigedruck-
tem Königlichen Insiegel.
Gegeben Sanssouci, den 28. August 1856.
(L. S.) Friedrich Wilhelm.
v. d. Heydt. Simons.
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