Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1856. (47)

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Anmeldungen zum Schutze gegen die Präklusion sind nicht zulässig, viel- 
mehr tritt diese letztere ummiltelbar mit dem Ablaufe des Präklusiotermins ge- 
gen alle diejenigen ein, welche sich nicht gemelder haben, dergestalt, daß jeder 
Anspruch auf Einlösung oder Umtausch erloschen ist, alle aufgerufenen, nicht 
eingelieferten Noten werthlos sind und, wenn sie etwa noch zum Vorschein 
kommen, von der Bank angehalten und vernichtet werden können. 
Der Betrag der solchergestalt präkludirten Noten soll zu mildthätigen 
Zwecken nach näherer Bestimmung des Verwaltungsrarhes verwendet werden. 
Titel V. 
Von dem Verwaltungsrathe. 
K. 21. 
Die obere Leitung der Gesellschaft, sowie die Vertretung derselben in allen 
Beziehungen, wird einem von der Generalversammlung ernanmten Verwaltungs= 
rathe anvertraut. 
Die Wahlverhandlung erfolgt in Gegenwart eines Notars, und ein von 
diesem über das Resultat derselben ausgestellter Akt bildet die Legitimation der 
Verwaltung. 
Der Verwaltungsrath besteht aus zwölf Mitgliedern. Ihre Funktionen 
dauern sechs Jahre; alle zwei Jahre scheiden vier Mitglieder aus dem Ver- 
waltungsrathe aus. Die Generalversammlung erwählt ihre Nachfolger durch 
geheime Abstimmung. Welche Mitglieder in den Jahren, wo der Turnus 
noch nicht fesistehr, auszuscheiden haben, wird durch das Loos bestimmt. Die 
Ausscheidenden sind wieder wählbar. Die Namen der Gewählten werden 
durch die im F. 12. benannten Zeitungen bffentlich bekannt gemacht. 
K. 22. 
Für die ersten zwei Jahre nach Eröôffnung des Geschäftsbetriebes wer- 
den die Mitglieder des Verwaltungsrathes sogleich nach erfolgter notarieller 
Verlautbarung dieses Statuts gewählt. Die erste theilweise Ernenerung des 
Verwaltungsrathes findet in der ordentlichen Generalversammlung des dritten 
Betriebsjahres statt. 
g. 23. 
Jedes Mitglied des Verwaltungsrathes muß mindestens zehn Aktien be- 
sitzen oder erwerben; die Dokumente dieser Aktien werden in das Archiv der 
Jahrgang 1856 (Nr. 4512.) 110 Gesell-
	        
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