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Gesetz-Sammlung
für die
Königlichen Preußischen Stgaten.
NNr. 5.—
(Nr. 4342.) Allerhöchster Erlaß vom 7. Januar 1856., betreffend die Verleihung der fiskalischen
Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung der Gemeinde-=Chaussee
von Heinsberg über Braunsrath, Saeffeln, Hoengen und Tüddern
bis an die Landesgrenze in der Richtung auf Sittard in Holland.
N Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den Bau einer Gemeinde-Chaussee
im Kreise Heinsberg, Regierungsbchirfe Aachen, von Heinsberg
über Braunsrath, Saeffeln, Hoengen und Tüddern bis an die Landesgrenze
in der Richtung auf Sittard in Holland genehmigt habe, bestimme Ich
hierdurch, daß das Expropriationsrecht für die zu der Chaussee erforderlichen
Grundstücke, nach Maaßgabe der für die Staats-Chausseen bestehenden Vorschriften,
auf diese Straße zur Anwendung kommen soll. Zugleich will Ich
den berheiligten Gemeinden gegen Uebernahme der künftigen chausseemäßigen
Unterhaltung der Steraße das Recht zur Erhebung des Chausseegeldes nach
den Besiimmungen des für die Staats-Chausseen jedesmal geltenden Chausseegeld-Tarifs,
einschließlich der in demselben enthaltenen Bestimmungen über
die Befreiungen, sowie der sonstigen die Erhebung betreffenden zusätzlichen
Vorschriften, verleihen. Auch sollen die dem Chausseegeld-Tarife vom 29. Februar
1840. angehängten Bestimmungen wegen der Chausseepolizei-Vergehen
auf die gedachte Straße zur Anwendung kommen.
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur öffentlichen
Kenntniß zu bringen.
Bellevue, den 7. Januar 1856.
Friedrich Wilhelm.
v. d. Heydt. v. Bodelschwingh.
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten
und den Finanzminister.
Jahrgang 1856. (Nr. 4312—4311) 9 (Nr. 4343.)
Ausgegeben zu Berlin den 21. Februar 1856.