Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1856. (47)

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Gesetz-Sammlung

für  die

Königlichen  Preußischen  Stgaten.

 

NNr.  5.—

 

(Nr.  4342.)  Allerhöchster  Erlaß  vom  7.  Januar  1856.,  betreffend  die  Verleihung  der  fiskalischen
  Vorrechte  für  den  Bau  und  die  Unterhaltung  der  Gemeinde-=Chaussee
  von  Heinsberg  über  Braunsrath,  Saeffeln,  Hoengen  und  Tüddern
  bis  an  die  Landesgrenze  in  der  Richtung  auf  Sittard  in  Holland.

N  Ich  durch  Meinen  Erlaß  vom  heutigen  Tage  den  Bau  einer  Gemeinde-Chaussee
  im  Kreise  Heinsberg,  Regierungsbchirfe  Aachen,  von  Heinsberg
  über  Braunsrath,  Saeffeln,  Hoengen  und  Tüddern  bis  an  die  Landesgrenze
  in  der  Richtung  auf  Sittard  in  Holland  genehmigt  habe,  bestimme  Ich
hierdurch,  daß  das  Expropriationsrecht  für  die  zu  der  Chaussee  erforderlichen
Grundstücke,  nach  Maaßgabe  der  für  die  Staats-Chausseen  bestehenden  Vorschriften,
  auf  diese  Straße  zur  Anwendung  kommen  soll.  Zugleich  will  Ich
den  berheiligten  Gemeinden  gegen  Uebernahme  der  künftigen  chausseemäßigen
Unterhaltung  der  Steraße  das  Recht  zur  Erhebung  des  Chausseegeldes  nach
den  Besiimmungen  des  für  die  Staats-Chausseen  jedesmal  geltenden  Chausseegeld-Tarifs,
  einschließlich  der  in  demselben  enthaltenen  Bestimmungen  über
die  Befreiungen,  sowie  der  sonstigen  die  Erhebung  betreffenden  zusätzlichen
Vorschriften,  verleihen.  Auch  sollen  die  dem  Chausseegeld-Tarife  vom  29.  Februar
  1840.  angehängten  Bestimmungen  wegen  der  Chausseepolizei-Vergehen
auf  die  gedachte  Straße  zur  Anwendung  kommen.

Der  gegenwärtige  Erlaß  ist  durch  die  Gesetz-Sammlung  zur  öffentlichen
Kenntniß  zu  bringen.

Bellevue,  den  7.  Januar  1856.

Friedrich  Wilhelm.
v.  d.  Heydt.  v.  Bodelschwingh.

An  den  Minister  für  Handel,  Gewerbe  und  öffentliche  Arbeiten
und  den  Finanzminister.

 

Jahrgang  1856.  (Nr.  4312—4311)  9  (Nr.  4343.)
Ausgegeben  zu  Berlin  den  21.  Februar  1856.