Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1856. (47)

—  64  —

Wechsel-FormularB.

(K.  10.  b.  und  c.  des  Statuts.)

Vierzehn  Tage  (zwei  Monate)  nach  Sicht  zahle  ich  gegen  diesen  mei-*7

  Wechsel  an  die  Ordre  der  Magdeburger  Lebensversicherungs-Gesellschaft

.  .  .  in  Magdeburg  die  Summe  von  Einhunderi  (dreihundert)

#oan  Pr.  Cour.  und  leisie  zur  Verfallzeit  prompte  Zahlung  nach  Wechselrecht,

  insofern  dieser  Wechsel  binnen  dreißig  Jahren  bei  dem  von  mir  gewählten
  Domiziligten  in  Magdeburg  präsentirt  wird.

Formular  C.
Aktien-Formular.
(.  12.  des  Statuts.)

Aktie
der
Magdeburger  Lebensversicherungs-Gesellschaft
%  über  500  Rthlr.  Pr.  Cour.

Inhaber  dieser  Aktie,  .....  .  ....  .  ...  hat  in  Gemaͤßheit  der  Statuten
verhaͤltnißmaͤßigen  Antheil  an  dem  Fonds  und  Gewinne  der  Gesellschaft.
Eine  Uebertragung  des  Eigenthums  dieser  Altie  ist  ohne  ausdruͤcklich  hierunter
bekundete  Zustimmung  des  Direktoriums  nicht  guͤltig.

Magdeburg,  den
Die  Magdeburger  Lebensversicherungs-Gesellschaft.
N.  N.  N.  N.  N.  N.
Oberdirektor.  Direktor.  Generaldirektor.

 

Redigirt  im  Büreau  des  Staats-Ministeriums.

Berlin,  gedruckt  in  der  Königlichen  Geheimen  Ober-Hofbuchdruckerei.
(Rudolph  Decker.)