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. 271.
Erfolgt dagegen in Folge der Kündigungsbekanntmachung die Einliefe-
rung des, sei es gegen Baarzahlung oder Umtausch, gekündigten Pfandbriefes
in kursfähiger Beschaffenheit und mit dem dazu gehbrigen Talon, so wird dem
Einlieferer ein Rekognitionsschein darüber ertheilt, gegen dessen Einlieferung
dem Präsentanten desselben beim Eintritt des Einlösungstermins ohne weitere
Prüfung seiner Legitimation, wenn die Kündigung gegen Baarzahlung der Va-
luta erfolgte, diese baar ausgezahlt, im Falle der Kündigung auf Umtausch
gegen einen Pfandbrief gleicher Höhe ihm dieser mit den von da ab faällig
werdenden Zinskupons und dem dazu gehörigen Talon überliefert wird.
Werden mit dem gekündigten Pfandbriefe zugleich nicht sämmtliche dazu
gehörige Zinskupons, deren Fälligkeit erst spärer eintritt, eingeliefert, so wird
der Geldbekrag der fehlenden von der zu zahlenden Kapitalsumme in Abzug
gebracht, um damit den Präsentanten der Kupons demnachst befriedigen zu
können. Werden bei einer Kündigung auf Umtausch mit dem gekündigken
Pfandbriefe nicht alle spater fällig werdenden Zinskupons abgeliefert, so wer-
den von dem Zinskupon des als Ersatz für den gekündigten zu gebenden Aus-
tauschungs-Pfandbriefes die den nicht eingelieferken Zinskupons des gekündig-
ten Pfandbriefes korrespondirenden und dem Geldbetrage nach äquivalirenden
Kupons zurückbehalten und aus deren realisirtem Geldbetrage die nicht mit ab-
gelieferten Kupons des gekündigten Pfandbriefes eingelösel, wenn sie demnächst
von deren Inhaber präsentirt werden.
9. 272.
Wird mit dem gekündigten Pandbriefe der dazu gehörige Talon nicht,
der Pfandbrief nebst den nicht fälligen Kupons aber vollsländig eingeliefert, so
wird dadurch die Zahlung des Kapitalbetrages des gegen Baarzahlung gekün-
digten Pfandbriefes, oder im Fall der Kundigung auf Umtausch, die Auslie-
ferung des Ersatz-Pfandbriefes nicht suspendirt, da die Kündigung den Effekt
hat, daß eine neue Kupons-Serie für den Brief nicht mehr ausgegeben wird,
der Talon also rechtlich seine Wirkung verliert.
Zur Information der Pfandbriefs= resp. Talon-Inhaber ist dies bei der
Veröffentlichung der Kündigungen auszusprechen. #
F. 273.
Ist die Kündigung eines Pfandbriefes gegen Baarzahlung der Valuta
erfolgt und der gekündigte Pfandbrief mit dem dazu gehörigen Talon nicht in
dem beslimmten Einlösungslermine in kursfähiger Beschaffenheit eingeliefert,
oder ist zwar die Einlieferung des Pfandbriefes und Talons erfolgt, der dar-
über ertheilte Rekognitionsschein wird aber zur Erhebung der Valuta im Ein-
lösungstermine nicht produzirt, so bleibt die von dem Gutsbesitzer an die Land-
schaft baar eingezahlte Valuta bis dahin, daß die Einlieferung erfolgr, im
landschaftlichen Depositorio auf Gefahr und Kosten des säumigen Pfandbriefs-
Inhabers, und hat derselbe auf deren Verzinsung kein Recht.
Ist