Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1857. (48)

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.  271.

Erfolgt  dagegen  in  Folge  der  Kündigungsbekanntmachung  die  Einlieferung
  des,  sei  es  gegen  Baarzahlung  oder  Umtausch,  gekündigten  Pfandbriefes
in  kursfähiger  Beschaffenheit  und  mit  dem  dazu  gehbrigen  Talon,  so  wird  dem
Einlieferer  ein  Rekognitionsschein  darüber  ertheilt,  gegen  dessen  Einlieferung
dem  Präsentanten  desselben  beim  Eintritt  des  Einlösungstermins  ohne  weitere
Prüfung  seiner  Legitimation,  wenn  die  Kündigung  gegen  Baarzahlung  der  Valuta
  erfolgte,  diese  baar  ausgezahlt,  im  Falle  der  Kündigung  auf  Umtausch
gegen  einen  Pfandbrief  gleicher  Höhe  ihm  dieser  mit  den  von  da  ab  faällig
werdenden  Zinskupons  und  dem  dazu  gehörigen  Talon  überliefert  wird.

Werden  mit  dem  gekündigten  Pfandbriefe  zugleich  nicht  sämmtliche  dazu
gehörige  Zinskupons,  deren  Fälligkeit  erst  spärer  eintritt,  eingeliefert,  so  wird
der  Geldbekrag  der  fehlenden  von  der  zu  zahlenden  Kapitalsumme  in  Abzug
gebracht,  um  damit  den  Präsentanten  der  Kupons  demnachst  befriedigen  zu
können.  Werden  bei  einer  Kündigung  auf  Umtausch  mit  dem  gekündigken
Pfandbriefe  nicht  alle  spater  fällig  werdenden  Zinskupons  abgeliefert,  so  werden
  von  dem  Zinskupon  des  als  Ersatz  für  den  gekündigten  zu  gebenden  Austauschungs-Pfandbriefes
  die  den  nicht  eingelieferken  Zinskupons  des  gekündigten
  Pfandbriefes  korrespondirenden  und  dem  Geldbetrage  nach  äquivalirenden
Kupons  zurückbehalten  und  aus  deren  realisirtem  Geldbetrage  die  nicht  mit  abgelieferten
  Kupons  des  gekündigten  Pfandbriefes  eingelösel,  wenn  sie  demnächst
von  deren  Inhaber  präsentirt  werden.

9.  272.

Wird  mit  dem  gekündigten  Pandbriefe  der  dazu  gehörige  Talon  nicht,
der  Pfandbrief  nebst  den  nicht  fälligen  Kupons  aber  vollsländig  eingeliefert,  so
wird  dadurch  die  Zahlung  des  Kapitalbetrages  des  gegen  Baarzahlung  gekündigten
  Pfandbriefes,  oder  im  Fall  der  Kundigung  auf  Umtausch,  die  Auslieferung
  des  Ersatz-Pfandbriefes  nicht  suspendirt,  da  die  Kündigung  den  Effekt
hat,  daß  eine  neue  Kupons-Serie  für  den  Brief  nicht  mehr  ausgegeben  wird,
der  Talon  also  rechtlich  seine  Wirkung  verliert.

Zur  Information  der  Pfandbriefs=  resp.  Talon-Inhaber  ist  dies  bei  der
Veröffentlichung  der  Kündigungen  auszusprechen.  #

F.  273.

Ist  die  Kündigung  eines  Pfandbriefes  gegen  Baarzahlung  der  Valuta
erfolgt  und  der  gekündigte  Pfandbrief  mit  dem  dazu  gehörigen  Talon  nicht  in
dem  beslimmten  Einlösungslermine  in  kursfähiger  Beschaffenheit  eingeliefert,
oder  ist  zwar  die  Einlieferung  des  Pfandbriefes  und  Talons  erfolgt,  der  darüber
  ertheilte  Rekognitionsschein  wird  aber  zur  Erhebung  der  Valuta  im  Einlösungstermine
  nicht  produzirt,  so  bleibt  die  von  dem  Gutsbesitzer  an  die  Landschaft
  baar  eingezahlte  Valuta  bis  dahin,  daß  die  Einlieferung  erfolgr,  im
landschaftlichen  Depositorio  auf  Gefahr  und  Kosten  des  säumigen  Pfandbriefs-Inhabers,
  und  hat  derselbe  auf  deren  Verzinsung  kein  Recht.

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