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des Landschaftsreglements und der übrigen Verordnungen und verfassungs-
mäßigen landschaftlichen Beschlüsse, sowie durch treue und gewissenhafte Ge-
schäftsführung in Uebereinstimmung mit den Landesgesetzen befördern und alle
mir vermöge meines Amtes obliegenden Pflichten nach meinem besten Wissen
und Gewissen genau erfüllen will. So wahr mir 2c.“
IV. Diensteid des Departementslandschafts-Syndikus, Land-
schaftssekretair, Landschaftsrendanten und Kanzleidiener.
„Ich N. JN. schwöre zu Gott dem Allmachtigen und Allwissenden, daß,
nachdem ich zum (Landschaftssyndikus, Landschaftssekretair 2c.) bei dem N. N.schen
Landschaftsdepartement bestellt worden, Sr. Königlichen Majestadt von Preußen,
meinem Allergnädigsten Herrn, ich unterthänig, treu und gehorsam sein, die
Verfassung gewissenhaft beobachten, auch die Vorschriften des Landschafts-
Reglements und der übrigen Verordnungen und verfassungsmäßigen landschaft-
lichen Beschlüsse, meiner Dienstinstruktion gemaß, genau befolgen, die mir auf-
getragenen Geschäfte treu und gewissenhaft besorgen und alle mir vermöge
meines Amtes obliegenden Blichten nach meinem besten Wissen und Gewissen
treulichst erfüllen will. So wahr mir 2c."
Redigirt im Büreau des Staaks-Ministeriums.
Basin, gedruckt in der Königlichen Geheimen Ober- Hofbuchdruckerei
(N. Decker).