— 77 —
Gesetz-Sammlung
für die
Königlichen Preußischen Sraaten.
—.... Nr. 7 ——— —
(Nr. 4603.) Vertrag zwischen Preußen und Sachsen wegen einer zwischen Bitterfeld und
Leipzig zu erbauenden Eisenbahn, und wegen einiger Abanderungen der
am 6. März 1848. über die Jüterbogk-Riesaer und Weißenfels-Leipziger
Eisenbahnen abgeschlossenen Verträge. Vom 12. Dezember 1856.
S.ne Majestaͤt der Koͤnig von Preußen und Seine Majestaͤt der Koͤnig von
Sachsen, in dem Wunsche uͤbereinstimmend, eine moͤglichst kurze Eisenbahnver-
bindung zwischen Berlin und Leipzig herzustellen, haben zum Behufe einer hier-
über zu kreffenden Vereinbarung zu Beoollmächtigten ernannt:
Seine Majestät der König von Preußen:
Allerhöchst Ihren Geheimen Ober-Regierungsrath August Ludwig
Freiherrn von der Reck,
Allerhöchst Ihren Wirklichen Legationsrath Julius Alexander Aloys
Saint-Pierre;
Seine Majestaät der König von Sachsen:
Allerhöchst Ihren Geheimen Rath Dr. Christian Albert Weinlig,
welche, unter Vorbehalt der Ralifikation, über folgende Punkte übereingekom-
men sind.
Artikel 1.
Die Königlich Preußische und die Königlich Sächsische Regierung ver-
eflichten sich gegenseitig, den Bau einer Eisenbahn, welche sich bei Bikterfeld
von der Königlich Preußischer Seirs bereits konzessionirten Eisenbahn von Wit-
tenberg nach Halle abzweigt und in Leipzig endigk, zu gestatten.
Die Königlich Sächsische Regierung wird der Berlin-Anhaltischen Eisen-
bahngesellschaft, welche bereirs Seikens der Königlich Preußischen Regierung
konzessionirt worden ist, auch Ihrerseits die Konzesston zum Bau und Berrieb
der im Königreiche Sachsen belegenen Bahnstrecke ungesäumt ertheilen. Die
hohen kontrahirenden Regierungen werden dafür Sorge tragen, daß die Wit-
tenberg-Bitkerfeld-Leipziger Eisenbahn von der Berlin-Anhaltischen Eisenbahn-
gesellschaft in thunlichst kurzer Frist zur Ausfährung gebracht werde.
zahrgang 1857. (Nr 4003.) 11 Ar-
Ausgegeben zu Berlin den 18. Februar 1857.