Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1857. (48)

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Schema A. 
Prioritäts-Obligation 
der 
Niederschlesischen Zweigbahngesellschaft 
Litt. C. 
über 
100 Rthlr. Preußisch Kurant. 
Inhaber dieser Obligation hat auf Höhe des obigen Betrages von Ein- 
hundert Thalern Preußisch Kurant Antheil an dem nach den Bestimmungen 
des von Seiner Majestär dem Könige von Preußen ertheilten Allerhoͤchsien 
Privilegiums vom renn ... 18. emittirten Kapicale von fünf- 
hundert tausend Thalern Prioritäts-= Obligationen der Niederschlesischen Zweig- 
bahngesellschaft. 
Glogau, den #nn 18. 
rektion 
der Niederschldlec inrbtton,, xuschaft 
Der Hauptrendant. 
Schema B. 
Zins-Kupon „W 1. 
der 
Niederschlesischen Zweigbahn-Prioritäts-Obligation 
Litt. . . 
zahlbar am .ten ............ ... 18. 
Inhaber dieses empfängt amw ren 18. 
halbja4hrigen Zinsen der oben benannten Prioritäts-Obligation i- 
Einhundert Thaler mit 
zwei Thalern funfzehn Silbergroschen. 
Glogau, % ..«I!..·............ 18.. 
e Direktioe 
der Necderschlchle irertion, Feuschaft. 
Der Hauptrendant. 
   
   
von dem in dem betreffenden Kupon bezeichne- 
ten Zahlungstage ab nicht geschehen ist, ver- 
zinsen, deren Erhebung innerhalb dier Jahren 
fallen zum Vortheil der Gesellschaft. 
(Nr. 4606—4600.) Schema
	        
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