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Gesetz-Sammlung
für die
Köoöniglichen Preußischen Staaten.
NNr. 11.—
(Nr. 4618.) Allerhschster Erlaß vom 26. Januar 1857., betreffend die Verleihung der
fiskalischen Vorrchte für den Bau und die Unterhaltung der Chausseen
zwischen Wohlau und Winzig über Polgsen und von Polgsen nach dem
Posen-Breslauer Eisenbahnhofe Gsllendorf.
N.# Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den von dem Kreise
Wohlau, im Negierungvegur Breslau, beabsshigten Bau von Chausseen
zwischen Wohlau und Winzig über Polgsen und von Polgsen nach dem Po-
sen-Breslauer Eisenbahnhofe Gellendorf genehmigt habe, bestumme Ich hierdurch,
daß das Expropriationsrecht für die zu den Chausseen erforderlichen Grund-
stücke, imgleichen das Recht zur Emnahme der Chausseebau= und Unterhal-
tungs-Materialien, nach Maaßgabe der für die Sraats-Chausseen bestehenden
Vorschriften, auf diese Straßen zur Anwendung kommen sollen. Zugleich will
Ich dem Kreise Wohlau gegen Uebernahme der künfligen chausseemäßigen Un-
terhaltung der Straßen das Recht zur Erhebung des Chausseegeldes nach
den Besthmungen des für die Staats-Chausseen jedesmal geltenden Chaussee-
geld-Tarifs, einschließlich der in demselben enthaltenen Bestimmungen über die
Pefreinngen, sowie der sonstigen die Erhebung betreffenden zusätzlichen Vorschrif-
ten, verleihen. Auch sollen die dem Chausseegeld -Tarife vom 29. Februar
1840. angehängten Bestimmungen wegen der Chausseepolizei-Vergehen auf die
gedachten Straßen zur Anwendung kommen.
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz Sammlung zur öffentlichen
Kenntniß zu bringen.
Berlin, den 26. Januar 1857.
Friedrich Wilhelm.
v. d. Heydt. v. Bodelschwingh.
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten
und den Finanzminister.
Jahryang 1657. (N. 4618—4620) 15 (Xr. 4619.)
Ausgegeben zu Berlin den 14. März 1857.