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Statut
der Allgemeinen Gas-Aktiengesellschaft zu Magdeburg.
Titel l.
Bildung, Sitz und Dauer der Gesellschaft.
S. 1.
Unter dem Vorbehalte landesherrlicher Genehmigung wird zwischen den
Herren Gerson Bleichröder, Bankier in Berlin, Stadtrath Gustav Max in
Magdeburg, Carl Wilhelm Aue, Kaufmann, Fabrikbesitzer Louis Ferd. Krichel-
dorff und Herrmann Zuckschwerdt, Kaufmann ebendaselbst, und allen denjeni-
gen, welche sich durch Erwerbung von Aktien daran betheiligen werden, durch
Gegenwärtiges eine Aktiengesellschaft unrer den hier nachfolgenden Formen und
in Gemaßheit des Gesetzes vom 9. November 1843. errichtet.
Die Gesellschaft erhält den Namen:
„Allgemeine Gas-Aktiengesellschaft zu Magdeburg“.
Dieselbe bleibt dem vorerwahnten Gesetze vom 9. November 1843. und
allen Aktiengesellschaften betreffenden ergangenen oder künftig ergehenden gesetz-
lichen Anordnungen in allen Punkten unterworfen.
g. 2.
Der Sitz der Gesellschaft ist zu Magdeburg, doch ist dieselbe verpflich-
tet, neben dem Gerichtsstande dieses Wohnsitzes auch bei den Gerichten des
Inlandes, in deren Jurisdiktionsbezirken sie Beschäftlice Etablissemenks grün-
det oder erwirbt, wegen der Geschafte und Verbindlichkeiten, welche sich auf
diese Etablissements beziehen, als Beklagte Recht zu nehmen. Diese Bestim-
mung findet keine Anwendung auf Klagen der Aktionaire als solche gegen die
Gesellschaft.
K. 3.
Die Dauer der Gesellschaft ist auf funfzig Jahre bestimmt. Zur Ver-
längerung ihrer Dauer über funfzig Jahre, welche in der durch F. 38. bestimm-
ten Weise beschlossen werden kann, ist die Königliche Bestätigung erforderlich.
Titel II.
Gegenstand der Gesellschaft.
g. 4.
Die Gesellschaft bezweckt:
1) die Erzeugung und den Absatz von Gas in Städten und Ortschaften
des