Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1857. (48)

Gesetz-Sammlung 
für die 
Königlichen Preußischen Stagaren. 
  
NJNr. 18.— 
  
(Nr. 4647.) Allerhschster Erlaß vom 2. März 1857., betreffend die Bestätigung der in 
Dortmund unter dem Namen „Dortmunder Privat-Aktienbank“ zum Be- 
triebe von Bankgeschästen gebildeten Aktiengesellschaft. 
N sich unter dem Namen: „Dortmunder Privat-Aktienbank“ in Dort- 
mund eine Aktiengesellschaft zum Betriebe von Bankgeschäften mit einem 
Stammkapital von Einer Million Thalern gebildet hat, will Ich auf Ihren 
Bericht vom 18. Februar d. J. die Errichtung dieser Privatbank und das bei- 
liegende, am 2. Dezember v. J. notariell vollzogene Statut derselben geneh- 
migen. Auch will Ich der Gesellschaft auf Grund des Gesetzes vom 17. Juni 
1833. (Gesetz-Sammlung S. 75.) die Ermächtigung zur Ausstellung von No- 
ten bis zu dem Betrage von fünfmal hundert kausend Thalern unter den in 
diesem Sratute festgesetzten Bedingungen ertheilen. 
Dieser Mein Erlaß ist nebst dem beiliegenden Statute durch die Ge- 
setz Sammlung zur öffentlichen Kenntniß zu bringen. 
Berlin, den 2. März 1857. 
Friedrich Wilhelm. 
v. d. Heydt. Simons. v. Bodelschwingh. 
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten, 
den Justizminister und den Finanzminister. 
Jahrgang 1857. (Nr. 4647.) 26 Statut 
Ausgegeben zu Berlin den 11. April 1857.
	        
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