Full text : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1911. (38)

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2.  zur  Erhaltung  der  Almenweiden  bezw.  zum  Schutze  derselben  in  tunlichster  Bälde
an  die  Schaffung  eines  bayerischen  Almschutzgesetzes  herantreten  und  als  Grundlage
  hiefür  die  Feststellung  der  derzeitigen  Besitz-,  Rechts-,  Nutzungs=  und  Bewirtschaftungsverhältnisse
  der  Almen  durch  diesbezügliche,  von  fachmännischer  Seite
und  unter  Beiziehung  der  Beteiligten  gepflogene  Erhebungen  und  deren  Verarbeitung
  in  die  Wege  leiten;

3.  auch  die  in  den  übrigen  Teilen  des  Landes  etwa  noch  bestehenden  Weiderechte
in  gleicher  Weise  festlegen  lassen  und  auf  die  Erhaltung  solcher  Rechte  bedacht
sein,  soweit  nicht  durch  die  Ausübung  dem  belasteten  Grundstück  ein  unverhältnismäßiger

  Schaden  zugefügt  wird“,
sind  die  erforderlichen  Einleitungen  getroffen  worden.
§  18.

Die  Wasserkräfte  des  Alz-,  Inn-,  nud  Salzachgebiets.

Die  beiden  Kammern  haben  beschlossen:

„Es  sei  die  K.  Staatsregierung  zu  ersuchen,  die  Auswertung  der  Wasserkräfte
  des  Alz-,  Inn=  und  Salzachgebiets  tunlichst  bald  in  die  Hand  zu  nehmen
oder  —  sofern  sie  hiezu  nicht  in  der  Lage  ist  —  die  Auswertung  der  Privatinitiative
  unter  Wahrung  der  berechtigten  Interessen  des  Fiskus  und  der  Allgemeinheit
  zu  überlassen."

Die  Ausbauwürdigkeit  der  Wasserkräfte  wurde  zur  Beschaffung  der  Grundlagen  für
die  Auswahl  der  zu  Staatszwecken  geeigneten  und  der  der  Privatindustrie  zu  überlassenden
Kräfte  untersucht.

An  der  Saalach  ist  mit  der  Erbauung  eines  Kraftwerkes  durch  die  Staatseisenbahnverwaltung
  begonnen  worden.  Ein  Teil  der  Kraft  wird  zur  Elektrisierung  der  Staatsbahnlinien
  Reichenhall—Salzburg  und  Reichenhall—  Berchtesgaden  dienen;  die  überschüssige
Kraft  wird  an  Gemeinden  und  an  Private  abgegeben  werden.

An  der  Alz  wurde  eine  Gefällsstufe  für  Zwecke  der  Staatseisenbahnverwaltung  zurückgestellt.
  Eine  weitere  Stufe  wurde  von  der  Privatindustrie  ausgebaut,  die  in  der
Hauptsache  Kalkstickstoff  für  landwirtschaftliche  Zwecke  erzeugt.  ÜUÜber  die  Vergebung  der
noch  ungenützten  Alzwasserkäfte  schweben  Verhandlungen  mit  der  Privatindustrie.

§  19.

Die  Wasserkräfte  in  den  Floßbächen  des  Frankenwaldes.

Aus  Anlaß  des  Landtagsbeschlusses:
„Es  sei  die  K.  Staatsregierung  zu  ersuchen,  die  Ausbeutung  der  aus  den
Floßbächen  des  Frankenwaldes  zu  gewinnenden  Wasserkräfte  unter  Wahrung  der