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gedachten Order normalwidrig gebauten Fahrzeuge zur Befahrung der Wasserstraßen
zwischen der Oder und Spree bis zum 1. Januar 1860. verlaͤngert
werde- Dieser Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur öffentlichen Kenntniß
zu bringen.
Charlottenburg, den 23. März 1857.
Friedrich Wilhelm.
v. d. Heydt.
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
(Nr. 4653.) Allerhöchster Erlaß vom 30. März 1857., betreffend die Abhaltung der ordentlichen
Versammlung der Meistbetheiligten der Preußischen Bank und die
Termine zur Auszahlung der Dividende.
A# Ihren Bericht vom 20. März d. J. genehmige Ich hierdurch, daß
ortan:
1) die ordemliche Versammlung der Meistbetheiligten der Preußischen Bank
jährlich im März stattfinde,
2) den Bankantheil-Eignern auf die Jahres-Dividende zwei und ein Viertel
Prozent am 2. Juli des laufenden Jahres und zwei und ein Viertel
Prozent am 2. Januar des folgenden Jahres, der Restbetrag aber, nach
definitiver Festsetzung der Dividende für das abgelaufene Rechnungsjahr,
im März oder April gezahlt werde.
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur öffentlichen
Kenntniß zu bringen.
Charlottenburg, den 30. März 1857.
Friedrich Wilhelm.
v. d. Heydt.
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche- Arbeiten,
« Chef der Preußischen Bank.
Redigirt im Büreau des Staats-Ministeriums.
Berlin, gedruckt in der Königlichen Geheimen Ober-Hofbuchdruckerei.
(Rudolph Oecke.)