Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1857. (48)

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Gesetz-Sammlung
für  die
Königlichen  Preußischen.  Stagcen.

 

—  Nr.  20.  —

 

 

 

(Ar.  4654.)  Allerhoͤchster  Erlaß  vom  16.  Maͤrz  1857.,  betreffend  die  Bestätigung  der  in
Danzig  unter  dem  Namen  „Danziger  Privat-Aktienbank“  zum  Betriebe
von  Bankgeschafsten  gebildeten  Mktiengesellschaft.

N.  sich  unter  dem  Namen:  „Danziger  Privat-Aktienbank“  in  Danzig
eine  Aktiengesellschaft  zum  Betriebe  von  Bankgeschäften  mit  einem  Stammkapital
von  Einer  Million  Thalern  gebildet  hat,  will  Ich  auf  Ihren  Bericht  vom
8.  März  d.  J.  die  Errichtung  dieser  Privatbank  und  das  beiliegende  notariell
wollzogene  Scatut  derselben  genehmigen  und  auf  Grund  des  Gesetzes  vom
17.  Juni  1833.  (Gesetz-Sammlung  S.  75.)  der  Gesellschaft  die  Ermächtigung
zur  Ausstellung  von  Noten  bis  zu  dem  Betrage  von  Einer  Million  Thalern
unter  den  in  diesem  Statute  festgesetzten  Bedingungen  hierdurch  ertheilen.  Zu
#.  39.  des  Statuts  bestimme  Ich,  daß  auch  die  außerordentlichen  Generalver-=sammlungen
  in  Danzig  stattzufinden  haben.  Dieser  Mein  Erlaß  ist  nebst  dem
beiliegenden  Statute  durch  die  Gesetz-Sammlung  zur  öffentlichen  Kenntniß  zu
ringen.
Charlottenburg,  den  10.  März  1857.

Friedrich  Wilhelm.
o.  d.  Heydt.  Simons,  v.  Bodel  schwingh.

An  den  Minister  für  Handel,  Gewerbe  und  öffentliche  Arbeiten,
den  Justizminister  und  den  Finanzminister.

 

Jahrgang  1857.  (Nr.  4654.)  32  Statut
Ausgegeben  zu  Berlin  den  72.  Anril  1857.