Full text : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1895. (22)

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schließlich  der  Pensionslast  auf  die  Kreisgemeinde  zu  übernehmen,  ertheilen  Wir  Unsere
Genehmigung  und  beauftragen  das  k.  Staatsministerium  des  Innern  für  Kirchen=  und
Schulangelegenheiten,  die  weiteren  Einleitungen  hinsichtlich  des  Vorhandenseins  der  übrigen
Voraussetzungen  und  des  Zeitpunktes  der  Umwandlung  zu  treffen.

8.  Der  Landrath  hat  die  den  Kreis  nach  dem  maßgebenden  Beitragsverhältnisse
treffenden  Mehrausgaben  für  die  Angleichung  der  Gehaltsbezüge  der  Assistenten  der  Progymnasien
  und  Lateinschulen,  sowie  der  Realschulen,  dann  des  Turnlehrers  und  des  Pedells
der  Kreisrealschule  in  Nürnberg  an  das  Gehaltsregulativ  für  die  nicht  pragmatischen  Staatsbeamten
  und  Staatsbediensteten  übernommen.

Diesen  Beschlüssen  ertheilen  Wir  gerne  Unsere  Genehmigung.

9.  Der  Landrath  hat  beschlossen,  für  Förderung  von  Kulturunternehmungen  den  erhöhten
  Betrag  von  3000  J/¼  zu  bewilligen.

Dieser  Beschluß,  durch  welchen  eine  entsprechende  Heranziehung  des  kulturtechnischen
Unterpersonals  zur  Ausführung  solcher  Unternehmungen  ermöglicht  wird,  erhält  hiemit
Unsere  Genehmigung.

10.  Bezüglich  der  Verleihung  staatsdienerlicher  Rechte  an  den  mit  der  Funktion  eines
dritten  Assistenzarztes  an  der  Kreis-Irrenanstalt  Erlangen  betrauten  Dr.  Nobert  Neupert
verweisen  Wir  auf  Unsere  Entschließung  vom  29.  Dezember  v  J.

Die  übrigen  bei  Berathung  der  Angelegenheiten  dieser  Anstalt  gefaßten  Beschlüsse  des
Landrathes  werden  genehmigt.

Indem  Wir  dem  Landrathe  gegenwärtigen  Abschied  ertheilen,  eröffnen  Wir  ihm  gerne
Unsere  wohlgefällige  Anerkennung  seiner  eifrigen  und  umsichtigen  Bestrebungen  für  Förderung
  der  Kreisinteressen,  sowie  die  Versicherung  Unserer  Huld  und  Gnade.

München,  den  7.  April  1895.

Luitpold,

Prinz  von  SLayern,
des  Königreiches  Bayern  Verweser.

Dr.  Frhr.  v.  Niedel.  Frhr.  v.  Feilisch.  v.  Wisbeck.
Staatsrath.

Auf  Allerhöchsten  Befehl:
Der  General-Sekretär:
Ministerialrath  v.  Kopplstätter.

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