20 Entscheidungen des OLG. München.
Mittheilungen aus der Rechtsprechung des Kgl.
Bayr. Oberlandesgerichts München in Strafsachen.
Strafgesetzbuch.
St GB. § 43. 217. Versuch der Täödtung
einer Leiche. Eine Mutter, welche ihr während der
Geburt in den mütterlichen Geburtstheilen durch vorzeitige
Athmung ersticktes uneheliches Kind in Unkenntniß seines
Todes und im Glauben an sein Leben in der Absicht, es
vorsätzlich durch Ersticken zu tödten, nach dem Austritte
aus dem Mutterleibe mit Bettstücken bedeckt, bis sie nicht
mehr an dessen Tode zweifelt, ist des Versuchs zu einem
Verbrechen der Kindstödtung schuldig. Entscheidend ist
für den Versuch nur die Vorstellung des Thäters, welche
die Ausführung des Entschlusses veranlaßte, gleichgüftig
hingegen die Möglichkeit oder Unmöglichkeit der Vollendung
aus dem Gesichtspuncte der objectiven Beschaffenheit
des durch das Verbrechen betroffenen Gegenstandes.
Beschluß vom 16. März 1897.
St GB. 88 61, 194. Strafantragstellung bei
dem Bezirksamte. Wurde ein Bürgermeister in Bezug
auf seinen Beruf beleidigt und von ihm bei seinem
vorgesetzten Bezirksamte Strafantrag gestellt, so ist letzterer
rechtswirksam. Denn durch V. v. 31. August 1879
(GVbl. S. 1057), § 1 Ziff. 1 sind die Vorstände der
Districtspolizeibehörden und deren Stellvertreter als Hülfsbeamte
der Staatsanwaltschaft bezeichnet, so daß das
Bezirksamt nach § 156 St PO. zur Entgegennahme des
Strafantrags zuständig ist. Beschluß vom 9. März 1897.
StGB. § 72; St P. 8483. Unterbrechung
der Verjährung der Strafvollstreckung. Falls
der Staatsanwaltschaft der Vollzug rechtskräftig erkannter
Freiheitsstrasen zusteht, von ihr innerhalb der Ver-