Metadata : Blätter für Rechtsanwendung. Ergänzungsband zu Band 62. (62e)

20  Entscheidungen  des  OLG.  München.

Mittheilungen  aus  der  Rechtsprechung  des  Kgl.
Bayr.  Oberlandesgerichts  München  in  Strafsachen.


Strafgesetzbuch.

St  GB.  §  43.  217.  Versuch  der  Täödtung
einer  Leiche.  Eine  Mutter,  welche  ihr  während  der
Geburt  in  den  mütterlichen  Geburtstheilen  durch  vorzeitige
Athmung  ersticktes  uneheliches  Kind  in  Unkenntniß  seines
Todes  und  im  Glauben  an  sein  Leben  in  der  Absicht,  es
vorsätzlich  durch  Ersticken  zu  tödten,  nach  dem  Austritte
aus  dem  Mutterleibe  mit  Bettstücken  bedeckt,  bis  sie  nicht
mehr  an  dessen  Tode  zweifelt,  ist  des  Versuchs  zu  einem
Verbrechen  der  Kindstödtung  schuldig.  Entscheidend  ist
für  den  Versuch  nur  die  Vorstellung  des  Thäters,  welche
die  Ausführung  des  Entschlusses  veranlaßte,  gleichgüftig
hingegen  die  Möglichkeit  oder  Unmöglichkeit  der  Vollendung
  aus  dem  Gesichtspuncte  der  objectiven  Beschaffenheit
  des  durch  das  Verbrechen  betroffenen  Gegenstandes.
Beschluß  vom  16.  März  1897.

St  GB.  88  61,  194.  Strafantragstellung  bei
dem  Bezirksamte.  Wurde  ein  Bürgermeister  in  Bezug
  auf  seinen  Beruf  beleidigt  und  von  ihm  bei  seinem
vorgesetzten  Bezirksamte  Strafantrag  gestellt,  so  ist  letzterer
rechtswirksam.  Denn  durch  V.  v.  31.  August  1879
(GVbl.  S.  1057),  §  1  Ziff.  1  sind  die  Vorstände  der
Districtspolizeibehörden  und  deren  Stellvertreter  als  Hülfsbeamte
  der  Staatsanwaltschaft  bezeichnet,  so  daß  das
Bezirksamt  nach  §  156  St  PO.  zur  Entgegennahme  des
Strafantrags  zuständig  ist.  Beschluß  vom  9.  März  1897.

StGB.  §  72;  St  P.  8483.  Unterbrechung
der  Verjährung  der  Strafvollstreckung.  Falls
der  Staatsanwaltschaft  der  Vollzug  rechtskräftig  erkannter
Freiheitsstrasen  zusteht,  von  ihr  innerhalb  der  Ver-