Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1857. (48)

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(Nr. 4663.) Allerbächster Erlaß vom 20. April 1857., betreffend die Einsetzung einer 
lichen Direktion der Wilhelmsbahn. 
A.n den Bericht vom 20. April d. J. ermchiige Ich Sie, in Folge des 
Antrags der Wilhelmsbahn-Gesellschaft auf Uebernahme der Verwaltung 
ihres Unternehmens Seitens des Staars, vorbehaltlich Meiner Genehmigung 
des hierüber abzuschließenden Vertrages, zur Führung dieser Verwaltung eine 
Behörde unter dem Namen „Königliche Oirektion der Wilhelmsbahn“ einzusetzen, 
welche von Ihnen unmittelbar ressortiren, vorläufig in Ratibor ihren Sitz 
nehmen und in Apzelegenheiten der ihr übertragenen Geschäfte alle Befugnisse 
einer öffentlichen Behörde haben soll. — Ich überlasse Ihnen, diesen Erlat 
durch die Gesetz-Sammlung zur öffentlichen Kenneniß zu bringen. 
Charlottenburg, den 20. April 1857, 
Friedrich Wilhelm. 
v. d. Heydt. 
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. 
  
Redigirt im Büreau des Staats-Ministeriums. 
Berlin, gedruckt in der Königlichen Geheimen Ober- ofbuchdruckerei. 
(Rudolph Oecker.)
	        
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