Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1857. (48)

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Münzpvertrag.

Nachdem  das  Kaiserkhum  Oesterreich  und  das  Fürstenthum  Liechtenstein
einerseits  und  die  durch  die  allgemeine  Münzkonvention  vom  30.  Juli  1838.
unter  sich  verbundenen  Deutschen  Jollvereinsstaat#en  andererseits  äbereingekommen
sind,  zum  Zwecke  der  Herbeiführung  einer  gemeinsamen  Verständigung  über
das  Münzwesen  die  im  Artikel  19.  des  Handels=  und  Zollvertrags  vom  19.  Februar
  1853.  vorbehaltenen  besonderen  Verhandlungen  hierüber  zu  eröffnen,  so
haben  zu  solchem  Ende  zu  Bevollmächtigten  ernannt:

Seine  Majestät  der  Kaiser  von  Oesterreich:

Allerhöchstihren  Ministerialrath  im  Finanzministerium  Johann  Anton  Brentano,

  Ritter  des  Oesterreichisch  Kaiserlichen  Leopoldordens;
Seine  Majestät  der  König  von  Preußen:

Allerhöchstihren  Geheimen  Ober-Finanzrath  Karl  Theodor  Seydel,  Ritter

des  rothen  Adlerordens  IV.  Klasse;
Seine  Majestät  der  König  von  Baypern:

Allerhöchstihren  Ober-Münzmeister  Franz  Taver  von  Haindl,  Ritter  der
Königlich  Bayerischen  Verdienstorden  der  Bayerischen  Krone  und  vom
heiligen  Michael  u.  s.  w.;

Seine  Majestät  der  König  von  Sachsen:

Allerhöchstihren  Oirektor  der  Ober-Rechnungskammer  und  Finanzministerial-Direktor,
  Geheimen  Rath  Adolph  Freiherrn  von  Weißenbach,  Komthur
  II.  Klasse  des  Königlich  Sächsischen  Verdiensiordens  u.  s.  w.;

Seine  Majestät  der  König  von  Hannover:

Allerhöchstihren  Finanzrath,  Münzmeister  Wilhelm  Brüel,  Mitglied  der

IV.  Klasse  des  Königlichen  Guelphenordens;
Seine  Majestät  der  König  von  Württemberg:

Aleerhöchsiihren  Regierungsrath  im  Ministerium  des  Innern,  Adolph

üller;

Seine  Königliche  Hoheit  der  Großherzog  von  Baden:

Allerhöchstihren  Geheimen  Referendar  Dr.  Vollrath  Vogelmann,  Kommandeur
  des  Großherzoglichen  Ordens  vom  Zähringer  Löwen  u.  s.  w.;

Seine  Königliche  Hoheit  der  Kurfürst  von  Hessen:
Allerhöchstihren  Ober-Bergrath  Johann  Rudolph  Siegmund  Fulda;

Seine  Königliche  Hoheit  der  Großherzog  von  Hessen:
Allerhöchstihren  Ober-Baurath  Hektor  Rößler,  Ritter  des  Ordens  Milipps

  des  Großmüthigen  u.  s.  w.;

Seine  Königliche  Hoheit  der  Großherzog  zu  Sachsen:
Allerhöchstihren  Staatsrath  Gottfried  Theodor  Stichling,  Komthur

II.  Klasse