Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1857. (48)

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4) die Breslauer Zeitung; 
5) die Vossische Zeitung; 
6) die Amtsblatter der Regierungen zu Posen und zu Bromberg. 
In dem Blatte zu 3. erfolgt die Bekanntmachung allein in Poldischer, 
in den Blättern zu 0. in Deutscher und in Polnischer, in den übrigen Blättern 
allein in Deutscher Sprache. 
Geht eins dieser Blätter ein, so bestimmt der Minister dasjenige, wel- 
ches an seine Stelle treten soll, und diese Bestimmung ist sofort durch die übri- 
gen Blätter öffentlich bekannt zu machen. Geht das Blatt zu 3. ein, so be- 
darf es eines Ersatzes für dasselbe nicht. 
K. 64. 
Die nöthigen Geschäftsreglements werden von dem Staatskommissarius 
erlassen und resp. bestaͤtigt. 
Schema A. 
Kreditschein 
des 
Neuen Kreditvereins für die Provinz Posen. 
Scrie II“ 7 sieben. 
Der Neue Kreditverein für die Provinz Posen schuldet dem Inhaber 
dieses Kreditscheins die Summe von 100 Einhundert Thalern. Diese Summe 
wird in Gemäßheit des Statuks des Neuen Kreditvereins für die Provinz 
Posen mit 4 vier Prozent verzinst und nach vorgängiger 6 sechsmonatlicher 
nur dem Verein zustehenden Kündigung im Wege der Amortisation zurück- 
ezahlt. 
sez Die Zahlung der Zinsen erfolgt nur gegen Beibringung der besonders 
ausgefertigten Zinskupons. 
Posen, den . .ten ..... ... . . .. 18.. 
(L. S.) Trockenes Siegel. 
Direktion des Neuen Kreditvereins für die Provinz Posen. 
N. N. N. N. N. N. 
Direktor. Syndikus. Rath. 
Eingetragen in das Lagerb 
Pol.9 ... —N ach 
N. N. 
Buchhalter. 
  
Schema
	        
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