— 350 —
gebäuden, ebenfalls mit Ausschluß der zu Nr. 4. gedachten Dienste und
Materialien;
6) die Kosten der etwa erforderlichen Haupt-Reparaturen, ebenfalls mit Aus-
schluß der zu Nr. 4. gedachten Dienste und Materialien, um die vor-
handenen Wohn= und Wirhhschaftsgebäude in den nach F. 1. supponir-=
ten mittlern baulichen Zustand zu versetzen.
Andere Abzüge finden nicht statt.
F. 16.
Der Bedarf an Arbeits= und Nutzvieh, in PMerden, Ochsen, Kühen,
Schaafen nebst Zuzucht bestehend, wird nach Rechnungseinheiten, durch Häupter
# Ses ausgedrückt, ermittelt und von den letzteren wird je Eins in Ansatz
gebracht:
) bei den Aeckern, und zwar beim Weizen= und Gerstboden
vo
n................................................... orgen,
Haferboden erster und zweiter Klasse on . . .. 10 „
Haferboden dritter Klasse on . ... 12 „
dreijäehrigen Roggenboden on . . . . . . .. 36 „
sechsjdhrigen Roggenboden donononn ... 72
2) bei den Wiesen, und zwar nach dem bonitirungsmäßigen Quanto der ge-
sammten Erndte:
des besten Heues dynnnynyn 14 Zentner,
des Mittelheues vnnnnnnnn . . . .. 21
des schlechten Heues onnn .. ... 28
jedoch stets nur in denjenigen Fällen, wo so viel Abtriften oder kleefähi e
Ackerflaͤchen vorhanden sind, daß der nach diesen Saͤtzen ermittelte Vieh-
stand auch den Sommer uͤber durch Weide oder Gruͤnfutter ernaͤhrt
werden kann. Wo entgegengesetzte Verhaͤltnisse obwalten, sind die obigen
Berechnungssätze in enisprechender Weise zu ermaßigen.
77
F. 17.
Aus dem Gesammtbetrage an Häaupter Großvieh werden die einzelnen
Bieharten nach dem im gewöhnlichen Durchschnitt der letzten sechs Fotte
wirklich gehaltenen Verhältniß durch Rechnung gefunden und hierbei werden
ausgeglichen:
Ein Pferd der Ochs mit . . . . . . . . ... . ..... ... 13 Haupt Großvieh,
Eine Kuh it 1 „ „
Ein Stück Koezibr Jungvieh mit... 3; „ „
Ein Schaafmitttttttt. 1„ „
F. 18.
S Fuͤr die Feststellung des baulichen Raumbedarfs gelten demnaͤchst folgende
ätze: -
1) der