Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1857. (48)

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Unternehmens der Gesellschaft bestellen, so sollen der letzteren schon von Zeit 
ihrer Einsetzung ab alle Befugnisse zustehen, welche durch diesen Vertrag der 
nach §. 2. desselben zu bestellenden Königlichen Direktion eingeräumt werden, 
und für diesen Fall auch der im §F. Z. angeordnete Verwaltungsrath mit den 
in diesem Vertrage ihm beigelegten Befugnissen in Wirksamkeit treten. 
S. 18. 
Die Uebertragung der gesammten Verwaltung und des Betriebes des 
Unternehmens der henmsbahngesellschaft erfolgt Seitens der letzteren un- 
widerruflich. Der Staat hat dagegen jederzeit die Befugniß, unter Aufhebung 
dieses Vertrages die Verwaltung an die Gesellschaft zurückzugeben. 
Ratibor, den 22. April 1857. 
Ludwig Constautin von Nostitz. Ernst Engelmann. 
Joseph Grenzberger. Joseph Klapper. Otto Lewald. 
Herrmann Rösler. 
  
(Nr. 4684.) Allerhschster Erlaß vom 4. Mai 1857., betreffend das Ausscheiden des Kreises 
Olpe aus dem Bezirke der Handelskammer zu Arnsberg. 
A. den Bericht vom 22. April d. J. genehmige Ich, daß der Kreis Olpe 
aus dem Bezirke der Handelskammer zu Arnsberg ausscheide, und die letztere 
in Zukunft nur aus neun Mitgliedern und sechs Stellvertretern bestehe, rück- 
gchiich veren Wahl es bei den Bestimmungen Meiner Order vom 11. Juni 
1851. bewendet. 
Dieser Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur oöffentlichen Kenntniß 
zu bringen. 
Potsdam, den 4. Mai 1857. 
Friedrich Wilhelm. 
v. d. Heydt. 
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. 
  
(Nr. 4685.)
	        
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