Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1857. (48)

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(Nr. 4709.) Allerhöchster Erläß vom 25. Mal 1857., betreffesd die Verleihung der Städee= 
Ordnung für die Rbeinprovinz vom 15. Mai 1856. än die Stadtgemeinde 
Kettwig, Regierungsbezirks Düsseldorf. 
A- den Bericht vom 18. Mai d. J., dessen Anlägen zurückfolgen, will Ich 
der auf dem Provinziallandtage im Stande der Städte vertrekenen Stadtge- 
meinde Kettwig, im Regierungsbezirk Dässeldorf, deren Amrage gemäß, nach 
bewirkter Ausscheidung aus dem Bürgermeistereinerbande, in welchem dieselbe 
mit Landgemeinden steht, die Stadte-Ordnung für die Rheinprovinz vom 15. Mai 
1856. hiermit verleihen. 
Dieser Mein Erlaß ist durch die Gesetz-SBammlung bekannt zu machen. 
Berlin, den 25. Mai 1857. 
Friedrich Wilhelm. 
v. Westphalen. 
An den Minister des Innern. 
  
(Nr. 4710.) Allerhöchster Erlaß vom 25. Mai 1857., dekreffend die Verleihung der Städte= 
Ordnung für die Rheinprovinz vom 15. Mai 1856. an die Stadtgemeinde 
Steele, Regierungsbezirks Düsseldorf. 
A den Bericht vom 18. Mal d. J., dessen Anlagen zurückfolgen, will Ich 
der auf dem Provinziallandtage im Stande der Städte vertretenen Stadt- 
gemeinde Steele, im Regierungsbezirk Dässeldorf, deren Antrage gemäß, nach 
bewirkter Ausscheidung aus dem Bürgermeistereiverbande, in welchem dieselbe 
mit Landgemeinden sieht, die Städte-Ordnung für die Rheinprovinz vom 15. Mai 
1856. hiermit verleihen. « 
Dieser Mein Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung bekannt zu machen. 
Berlin, den 25. Mai 1857. 
Friedrich Wilhelm. 
v. Westphalen. 
An den Minister des Innern. 
109—4112) (Nr. 4711.)
	        
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