Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1857. (48)

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(Nr. 4711.) Allerhöchster Erlaß vom 25. Mai 1857., betreffend die Verleihung der Staͤdte- 
Ordnung für die Rheinprovinz vom 15. Mat 1856. an die Stadtgemeinde 
Schleiden, Regierungsbezirks Aachen. 
A. den Bericht vom 15. Mai d. J., dessen Anlagen zurückfolgen, will Ich 
der Stadtgemeinde Schleiden, im Regierungsbezirk Aachen, deren Antrage ge- 
mäß, nach bewirkter Ausscheidung aus dem Bürgermeistereiverbande, in welchem 
dieselbe zur Zeit mit Landgemeinden stehr, die Stadte-Ordnung für die Rhein- 
provinz vom 15. Mai 1855. hiermit verleihen. 
Dieser Mein Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung bekannt zu machen. 
Berlin, den 25. Mai 1857. 
Friedrich Wilhelm. 
L. v. Westphalen. 
An den Minister des Innern. 
  
(Nr. 4712.) Allerhöchster Erlaß vom 25. Mai 1857., betreffend die Verleihung der Städte= 
Ordnung für die Rheinprovinz vom 15. Mai 1856. an die Gemeinde 
Merzig, Regierungsbezirko Trier. 
A. den Bericht vom 19. Mai d. J., dessen Anlagen zurückfolgen, will Ich 
der auf dem Provinziallandtage im Stande der Städte vertretenen Gemeinde 
Merzig, im Regierungsbezirk Trier, deren Amrage gemäß, nach bewirkter Aus- 
scheidung aus dem Bürgermeistereiverbande, in welchem dieselbe zur Zeit mie 
Landgemeinden steht, die Stadte-Ordnung für die Rheinprovinz vom 15. Mai 
1856. hiermit verleihen. 
Dieser Mein Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung bekannt zu machen. 
Berlin, den 25. Mai 1857. 
Friedrich Wilhelm. 
v. Westphalen. 
An den Minister des Innern. 
  
Redigirt im Büreau des Staats= Ministeriums. 
Berlin, gedruckt in der Königlichen (Gebeimen Ober Hoftuchdruckerei 
(R. Decer!.
	        
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