— 623 —
Kommission fuͤr den Chausseebau des Mansfelder Seekreises Namens des Krei-
ses durch diese, für jeden Inhaber gültige, Seitens des Gläubigers unkünd-
bare Verschreibung zu einer Schuld vo Thalern Preußisch Kurant nach
dem Münzfuße von 1764., welche für den Kreis kontrahirt worden und mit
vier und einem halben Prozent jährlich zu verzinsen ist.
Die Rückzahlung der ganzen Schuld von ....... Thalern geschieht vom
Jahre ab allmälig innerhalb eines Zeitraums von zwei und funfzig Jah-
ren aus einem zu diesem Behufe gebildeten Tilgungsfonds von wenigstens
einem halben Prozent jährlich unter Zuwachs der JZinsen von den getilgten
Schuldverschrelbungen, nach Maaßgabe des genehmigten Tilgungsplanes.
Die Folgeordnung der Einlösung der Schuldverschreibungen wird durch
das Loos bestimmt. Die Ausloosung erfolgt vom Jahre ab in dem Mo-
nate Dezember jedes Jahres. Der Kreis behält sich jedoch das Recht vor, den
Tilgungsfonds durch größere Ausloosungen zu verstärken, sowie sämmtliche noch
umlaufende Schuldverschreibungen zu kündigen. Die ausgeloosten, sowie die ge-
kündigten Schuldverschreibungen werden unter Bezeichnung ihrer Buchstaben,
Nummern und Beträge, sowie des Termins, an welchem die Rückzahlung er-
folgen soll, öffentlich bekannt gemacht. Diese Bekanntmachung erfolgt in der
Zeit vom 20. bis 31. Dezember des betreffenden Jahres und wird wiederholt
in der Zeit vom 20. bis 31. März, 20. bis 30. April, 20. bis 31. Mai des
folgenden Jahres; sie erscheint in dem Preußischen Staats-Anzeiger, in dem
Amtsblatte der Königlichen Regierung zu Merseburg, in dem Kreisblatte des
Manzsfelder Seekreises und in der Zeitung Magdeburger Korrespondent. Die
Zahlung erfolgt sodann in dem nächsten Juli-Zinstermine.
Bis zu dem Tage, wo solchergestalt das Kapital zu entrichten ist, wird
es in halbjährlichen Terminen, am 2. Januar und am 1. Juli, von heute
an gerechnet, mit vier und einem halben Prozent jährlich in gleicher Münz-
sorte mit jenem verzinset.
Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals erfolgt gegen bloße Rück-
gabe der ausgegebenen Zinskupons, beziehungsweise dieser Schuldverschreibung,
bei der Kreis= Kommunalkasse in Eisleben, und zwar auch in der nach dem
Eintritt des Fälligkeitstermins folgenden Zeit. Auch in Berlin können bei dem
Tuni .............. die Zinsen erhoben werden, jedoch nur in den Faͤlligkeits-
erminen.
Mit der zur Empfangnahme des Kapitals praͤsentirten Schuldverschrei-
bung sind auch die dazu gehoͤrigen Zinskupons der späteren Fälligkeitstermine
zuruͤckzuliefern. Fuͤr die fehlenden Zinskupons wird der Betrag vom Kapitale
abgezogen.
Die gekündigten Kapitalbeträge, welche innerhalb dreißig Jahren nach dem
Rückzahlungstermine nicht erhoben werden, sowie die innerhalb vier Jahren
nicht erhobenen Zinsen, verjahren zu Gunsten des Kreises.
Das Aufgebot und die Amortisation verlorener oder vernichteter Schuld-
(#. 4713.) « 68“ ver-