Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1857. (48)

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verschreihungen erfolgt nach Vorschrift der Allgemeinen Gerichts-Ordnung Th. 1. 
Tit. 51. K. 120. sed. bei dem Königlichen Kreisgerichte zu Eisleben. 
Zinskupons können weder aufgeboten, noch amortisirt werden. Doch soll 
demjenigen, welcher den Verlust von Zinskupons vor Ablauf der vierjährigen 
Verjährungsfrist bei der Kreisverwaltung anmeldet und den stattgehabten Besitz 
der Zinskupons durch Vorzeigung der Schuldverschreibung oder sonst in glaub- 
hafter Weise darthut, nach Ablauf der Verjährungsfrist der Betrag der ange- 
meldeten und bis dahin nicht vorgekommenen Zinskupons gegen Quittung aus- 
gezahlt werden. 
Mit dieser Schuldverschreibung sind halbjad4hrige Zinskupons bis 
zum Schlusse des Jahres . ausgegeben. Für die weitere Zeit werden 
Zinskupons auf jahrige Perioden ausgegeben. 
Die Ausgabe einer neuen Zinskupons-Serie erfolgt bei der Kreis-Kom- 
munalkasse zu Eisleben gegen Ablieferung des der alteren Zinskupons-Serie bei- 
gedruckten Talons. Beim Verlusie des Talons erfolgt die Aushändigung 
der neuen Zinskupons-Serie an den Inhaber der Schuldverschreibung, sofern 
deren Vorzeigung rechtzeitig geschehen ist. 
Zur Sicherheit der hierdurch eingegangenen Verpflichtungen haftet der 
Kreis mit seinem Vermäögen. 
h u Oessen zu Urkunde haben wir diese Ausfertigung unter unserer Unterschrift 
ertheilt. 
Eisleben, den 185. 
Die ständische Kommission für den Chausseebau im Mansfelder 
Seekreise. 
Provinz Sachsen, Regierungsbezirk Merseburg. 
Zins-Kupon 
zu der 
Kreis-Obligation des Mansfelder Seekreises 
Littr. ..... M. .... uͤber .. ... Thaler zu vier und ein halb Prozent 
Zinsen uͤber Thaler Silbergroschen. 
Der Inhaber dieses Zinskupons empfaͤngt gegen dessen Ruͤckgabe am 
............... 18.. und spaͤterhin die Zinsen der vorbenannten Kreis- 
Obligation fuͤr das Halbjahr vom ... ...... .bis mit (in 
Buch-
	        
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