Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1857. (48)

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(Nr. 4718.) Allerböchster Erlaß vom 25. Mai 1857., betreffend die Verleihung der Städte- 
Ordmung für die Rheinprovinz vom 15. Mai 1856. an die Stadtgemeinde 
Saarburg, Regierungsbezirks Tricr. 
A.. den Bericht vom 18. Mai d. J., dessen Anlagen zurückfolgen, will Ich 
der auf dem Provinziallandtage im Stande der Städte vertretenen Stadt- 
emeinde Saarburg, im Nierungsbezire Trier, deren Antrage gemäß, nach 
bKewirkter Ausscheidung aus dem Bürgermeistereiverbande, in welchem dieselbe 
mit Landgemeinden steht, die Städte-Ordnung für die Rheinprovinz vom 15. Mai 
1856. hiermit verleihen. 
Dieser Mein Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung bekannt zu machen. 
Berlin, den 25. Mai 1857. 
Friedrich Wilhelm. 
v. Westphalen. 
An den Minister des Innern. 
  
(Nr. 4719.) Allerhöchster Erlaß vom 25. Mal 1857., betreffend die Verleihung der Stäbte- 
Ordnung für die Rheinprovinz vom 15. Mai 1850. an die Stadtgemeinde 
Linz, Regicrungsbezirks Coblenz. 
A den Bericht vom 18. Mai d. J., dessen Anlagen zurückfolgen, will Ich 
der auf dem Provinziallandtage im Stande der Städte vertretenen Stadtge- 
meinde Linz, im Regierungsbezirk Coblenz, deren Antrage gemäß, nach bewirk- 
ter Ausscheidung aus dem Bürgermeistereioerdande, in welchem dieselbe zur 
Zeit mit Landgemeinden steht, die Städte-Ordnung für die Rheinprovinz vom 
15. Mai 1856. hiermit verleihen. 
Dieser Mein Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung bekannt zu machen. 
Berlin, den 25. Mai 1857. 
Friedrich Wilhelm. 
v. Wesiphalen. 
An den Minister des Innern. 
  
r. 4720.)
	        
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