Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1857. (48)

— 621 — 
Gesetz-Sammlung 
für die 
Königlichen Preußischen Staaten. 
  
JNr. 42 — 
  
(Nr. 4745.) Privilegium wegen Aussertigung auf den Inhaber lautender Kreis-Obligationen 
des Memeler Kreises im Betrage von 50,000 Rihlrn. Vom 25. Juni 
1857. 
Wi Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von 
Preußen 17. 1c. 
Nachdem von den Kreisständen des Memeler Kreises auf dem Kreistage 
vom 25. September 1856. beschlossen worden, die zur Ausführung der vom 
Kreise unternommenen Chausseebauten erforderlichen Geldmittel im Wege einer 
Anleihe zu beschaffen, wollen Wir auf den Antrag der gedachten Kreisstände: 
zu diesem Zwecke auf jeden Inhaber lautende, mit Zinskupons versehene, Sei- 
kens der Gldubiger unkündbare Obligationen zu dem angenommenen Betrage 
von 50,000 Rehlrn. ausstellen zu dürfen, da sich hiergegen weder im Inserese. 
der Gläubiger noch der Schuldner etwas zu erinnern gefunden hat, in Ge- 
mäßheit des H. 2. des Gesetzes vom 17. Juni 1833. zur Ausstellung von Obli- 
ationen zum Betrage von 50,000 Rehlrn., in Buchslaben: funfzig tausend 
alern, welche in folgenden Apoints: 
65 Stück à 200 Rthlr. = 
120 * u 100 2 — 
500 50 
13,000 Rehlr. 
12,000 - 
25,000 
50)/000 Rrhir 
nach dem anliegenden Schema auszufertigen, mit Hülfe einer Kreissteuer mit 
fünf Prozent jährlich zu verzinsen und nach der durch das Loos zu bestimmen- 
den Folgeordnung mit wenigstens jährlich Einem Prozent des Kapitals zu 
tilgen sind, durch gegenwärtiges Privilegium Unsere landesherrliche Genehmi- 
gung mit der rechtlichen Wirkung ertheilen, daß ein jeder Inhaber dieser Obli- 
gationen die daraus hervorgehenden Rechte, ohne die Uebertragung des Eigen- 
thums nachweisen zu dürfen, geltend zu machen befugt ist. 
Das vorstehende Privilegium, welches Wir vorbehaltlich der Rechte Drit- 
ter ertheilen und wodurch für die Befriedigung der Inhaber der Obligationen 
Jahrgang 1857. (Nr. 4745.) 81 eine 
Ausgegeben zu Berlin den 13. August 1857.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.