Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1857. (48)

Bildung. 
irma Sit un 
erichtsstand. 
Zweck. 
— 638 — 
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedruck- 
tem Koniglichen Insiegel. 
Gegeben Sanssonci, den 20. Juli 1857. 
(L. S.) Friedrich Wilhelm. 
· ükdenMinistetsükandelGrwetbe 
Simons. s und züen sfür, Lanel, 
v. Pommer Esche. 
Statut 
für 
die Werschen-Weißenfelser Braunkohlen-Aktiengesellschaft. 
g. 1. 
Uncer dem Vorbehalte landesherrlicher Genehmigung wird zwischen 
1) dem Kaufmann Carl August Jacob zu Halle, 
2) dem Bankier B. Barnitson daselbst, 
3) dem Kaufmann Heinrich Theodor Weber zu Leipzig, 
4) dem Stadtrath Friedrich Wilhelm Schwarzbach zu Naumburg, 
5) dem Kohlenwerksbesitzer Heinrich Löblich daselbst, 
6) dem Kaufmann August Lebrecht Zickmantel zu Weißenfels, 
7) dem Magistrats-Assessor Carl Friedrich Mahler daselbst, 
8) dem Rittergutsbesitzer Johann Gottfried Schneider zu Nöbdlitz, 
9) dem Bankier Reinhold Steckner zu Halle, 
10) dem Kohlenwerksbesitzer Carl Gruhl zu Weißenfels, 
und allen denen, welche sich durch Erwerbung von Aktien daran betheiligen 
werden, durch Gegenwärtiges unter den machssehenden Formen und in Gemaß= 
n des Gesetzes vom 9. November 1843. eine Aktiengesellschaft unter der 
irma: 
„Werschen-Weißenfelser Braunkohlen-Aktiengesellschaft“ 
errichtet, welche ihren Sitz und Gerichtsstand in Weißenfels hat. 
K. 2. 
Der JZweck der Gesellschaft ist: den Braunkohlenbergbau in der Um- 
gegend von Weißenfels durch Vereinigung in besseren Betrieb zu bringen, 
Gruben, Kohlen- und Torflager zu erwerben, den Abbau zu betreiben und 
alle dabei geförderten Stoffe und Materialien oder sonst gewonnene Minera- 
lien,
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.