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von Preußen, Neumond, Klothkamp, Sirius, Harpen, Hackelmey, Ro-
senbaum, Selinde, Wehrhahn, Amalia, Hofesaat und Heinrich Gustav,
und die zehn Eilensteimuthungen Kirchharpen Eins bis neun und Werne
Eins, zu erwerben und auszubeuten;
b) die gewomnenen oder erworbenen Steinkohlen und daraus bereiteken Koaks
zu verwerthen und
) aus dem gewonnenen oder erworbenen Eisenstein Roheisen darzustellen,
weiter zu verarbeiten und zu verwerthen.
g. 5.
Allle in dem vorhergehenden Paragraphen nicht speziell aufgefuͤhrten Ope-
rationen sind der Gesellschaft förmlich unrersagt. -
Kapitel III.
Kapital der Gesellschaft, dessen Eintheilung in Aktien, Form
und Einzahlung der Aktien, Aktionaire.
S. 6.
Das Grundkapital der Gesellschaft besteht aus eilfmal hundert tausend
Thaler. Dasselbe wird eingetheilt in fünftausend fünfhundert Stück Aktien,
jede zu zweihundert Thaler.
S. 7.
Die Aktien lauten auf jeden Inhaber. Oieselben werden nach dem die-
sem Scatute beigehefteten Formular A. in fortlaufenden, aus dem Stammt
Aktienbuche auszuziehenden Nummern von Eins bis fünftausend fünfhunder-
ausgefertigt und ausgegeben, wenn der volle Betrag zur Gesellschaftskasse be-
richtigt ist. Oen Akrien werden Dividendenscheine, vorläufig auf fünf Jahre,
nach dem beiliegenden Formular B. beigeheftek, welche nach Ablauf des letzten
Jahres durch neue ersetzt werden.
Ueber die Partial-Einzahlungen bis zur erfolgten vollen Berichtigung
des Aktienbetrages werden besondere, mit den Nummern der künftig auszufer-
tigenden Aktien versehene Quittungsbogen nach beiliegendem Formular C. aus-
gegeben. Dieselben werden, sobald der Betrag der Aktien voll eingezahlt ist,
gegen die Aktien selbst ausgewechselt. Bis zur vollen Einzahlung kann eine
Uebertragung von Quittungsbogen nur mit Genehmigung des Verwaltungs-=
rathes erfolgen, welcher indeß auch hierbei die Bestimmung des F. 11. des
Gesetzes vom 9. November 1843. zu beachten hat.
Mir. 4581.) “ K. 8.