Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1857. (48)

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Urkundlich unter Unserer Hoͤchsteigenhaͤndigen Unterschrift und beige- 
drucktem Koͤniglichen Insiegel. 
Gegeben Sanssouci, den 20. Juli 1857. 
(L. 8.) Friedrich Wilhelm. 
v. d. Heydt. Simons. 
Statut 
der Aktiengesellschaft für Bergbau und Hüttenbetrieb, Porta 
Westphalica. 
Titel I. 
Bildung, Sitz, Dauer und Zweck der Gesellschaft. 
K. 1. 
Unter dem Namen: 
„Porta Westphalica, Aktiengesellschaft für Bergbau und 
Hüttenketrieb“ 
wird eine Aktiengesellschaft gebildet, welche dem Gesetze vom 9. November 1843. 
gemäß organisirk ist und ihren Wohnsitz zu Porta in der Gemeinde Barkhausen 
bei Minden hat. 
g. 2. 
Die Dauer der Gesellschaft ist auf funfzig, vom Tage der landesherr- 
lichen Genehmigung dieses Statuts laufende Jahre bestimmt. Die General- 
Versammlung kann eine Verlängerung der Dauer der Gesellschaft über diesen 
Zeitpunkt hinaus in Gemäßheit des F. 33. beschließen. Der desfallsige Be- 
schluß unterliegt der landesherrlichen Genehmigung. 
g. 
Die Gesellschaft hat zum ausschließlichen Zwecke: 
a) die eigenthuͤmliche oder pachtweise Erwerbung von Konzessionen auf 
Kohlen, Eisenstein und andere nutzbare Mineralien und Fossilien, sowie 
von Antheilen solcher Konzessionen innerhalb eines Umkreises von dreißig 
Meilen von dem Sitze der Gesellschaft, 
b) das Brennen von Steinkohlen zu Koaks, die Herstellung von Eisen und 
allen anderen Metallen, sowie die Verarbeitung von Mineralien, Fai- 
ilien
	        
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