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von der Regierung zu bestimmenden Koͤniglichen Beamten besorgt werden; die
Geschaͤfte des Deichinspektors koͤnnen einem Koͤniglichen Baubeamten über=
tragen werden.
hlen Fuͤr den ersteren ist auf drei Jahre ein Stellvertreter vom Deichamte zu
waͤ
Die Zahl der Repraͤsentanten der Deichgenossen im Deichamte wird auf
fuͤnf festgesetzt.
g. 15.
Behufs der Wahl der Repraͤsentanten wird die Niederung in fuͤnf
Wahlbezirke eingetheilt:
der I. umfaßt die deichpflichtigen Besitzer in Chriflkowo, Gruczno und
Vorwerk Kossowo;
der II. die Ortschaft Dorf Kossowo;
der III. enthält die Ortschaften Nidwitz, Dzikowo, Königl. und stadt.
Glugowko;
der IV. die Bess tzer der Schwetzer Wiesen;
der V. enthält die Ortschaften Przechowko, Przechowo, Bäckersitz, Klein-
Konopat, Deutsch-Konopat und Dworzysko.
Jeder Wahlbezirk bestellt einen Reprasentanten.
Die Bestellung der Repräsentanten geschieht folgendermaßen:
I. Im I. Wahlbezirk in vierjährigem Wechsel, und zwar:
im 1. Jahre von den Grundbesitzern zu Chrisikowo,
40 v = von den Grundbesitzern zu Gruczno,
33... vom Besitzer des Vorwerks Kossowo.
II. In II. Wahlbezirk der Dorfschaft Kossowo wird der Repräsentant
in der Gemeindeversammlung auf drei Jahre gewählr.
III. Im III. Bezirk sindet die Wahl in dreijahrigem Wechsel statt, und zwar:
im 1. und 3. Jahre von den Grundbesitzern zu Nidwitz,
im 3 Jabre von den Besitzern zu Dzikowo, Königlich und staͤdtisch
lugowko.
IV. Im 14## Bezirk wählen die Besitzer der Schwetzer Wiesen den Re-
präsentanten auf drei Jahre in derselben Weise, wie die Vorsteher
der Ackerkommune gewählt werden.
V. Im V. Bezirk findet die Wahl in vierjährigem Wechsel stakt, und zwar:
im 1. Jahre von den Besitzern zu Przechowko,
*z
im 2. - von den Besitzern zu Przechowo, Bäckersitz und Vor-
werk Klein-Konopal,
im 3. = von den Besitzern zu Deutsch-Konopat,
im 4. = von den Besitzern zu Dworzysko.
Die Ortschaften Przechowo, Bäckersitz und Klein-Konopat des V. Be-
zirks und stadtisch und Königlich Glugowko und Dzikowo des III. Bezirks
führen